Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: benny0123 am 19. September 2012, 09:51:52
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Hallo
wollte wissen ob mein TH Geld bekommen wenn ich meine alte Schüssel (Auto) verkaufen muss wegen kein TÜV mehr.
(da ich schicht arbeite brauch ich eine altes auto)
muss ich dies dem TH melden oder geht das auch sooooooooo hab da voll keine Ahnung
grüßle
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In der WVP werden, meines Wissens, nur noch Einfünfte aus Dienstverhältnis und ähnlichen, und Erbschaften zu 50% gepfändet.
Da man in der WVP ein Auto besitzen kann, auch ohne das man es für die Ausübung des Berufs benötigt, nehme ich an das Sie den Wagen unbehelligt/ohne zu fragen verkaufen können.
Ich finde im § 295 InsO nichts was Sie verpflichtet in der WVP(anders im laufenden Verfahren, da müssen Sie alles melden) von sich aus den Fahrzeugverkauf zu melden.
Dort finde ich eine Angabe die besagt das Sie auf verlangen des Treuhänders Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse, Einkommensituation erteilen müssen.
Vermute daher das Sie es dem TH nur mitteilen müssen, wenn er danach fragt. Andernfalls besteht keine Pflicht dazu.
Im zweifelsfall würde ich es Ihm mitteilen, er kann dir dann sagen ob du sowas mitteilen musst oder nicht.
Bitte korigieren wenn das nicht stimmt.
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Hallo
danke für deine auskunft
wenn ich was weiß bezug auf deine antwort werde ich es korigieren
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Nein, in der WVP bleibt der Erlös bei ihnen.
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Also wie ich es mir schon gedacht habe.
War mir lediglich nicht 100% sicher.
Aber langsam lerne ich gut dazu. Insbesondere die letzten zwei Monate waren sehr Informativ. Setzte mich derzeit intensiv mit der InsO auseinander.
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Hallo,
der TH bekommt von Ihnen nichts.