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Autor Thema: Bald geschafft, aber noch Fragen  (Gelesen 2349 mal)

robert0308

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Bald geschafft, aber noch Fragen
« am: 03. März 2014, 12:53:22 »

Hallo,

mein Insoverfahren wurde im Juni 2008 eröffnet.

Am 31.10.2008 bekam ich den Beschluss vom Amtsgericht. "Die Laufzeit der Abtretung("Wohlverhaltensperiode") beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenserööfnung am 26.06.2008.

Ab wann wird bei mir nicht mehr gepfändet? Muss ich meinen Arbeitgeber darauf aufmerksam machen (da Ende des Monats).

Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis ich "Schuldenfrei" bin. bzw. den Beschluss vom Amtsgericht erhalte?
Reicht dieser Beschluss aus, um z.b. bei der Schufa den Vermerk auf erledigt zu setzen?

Vielen Dank

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Mekki

Re: Bald geschafft, aber noch Fragen
« Antwort #1 am: 03. März 2014, 15:50:26 »

Hallo, Ende der Abtretung ist taggenau der 26.06.2014. Abschluss nach ca. 4-8 Wochen. Kann aber variieren. Falls 4 Wochen nach dem 26.06.2014 kein Schreiben (über die beabsichtigte Restschuldbefreiung an die Gläubiger) des Gerichts angekommen ist, unbedingt nachfragen!
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Der_Alte

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Re: Bald geschafft, aber noch Fragen
« Antwort #2 am: 03. März 2014, 16:24:09 »

Hallo,

mein Insoverfahren wurde im Juni 2008 eröffnet.

Am 31.10.2008 bekam ich den Beschluss vom Amtsgericht. "Die Laufzeit der Abtretung("Wohlverhaltensperiode") beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenserööfnung am 26.06.2008.

Ab wann wird bei mir nicht mehr gepfändet? Muss ich meinen Arbeitgeber darauf aufmerksam machen (da Ende des Monats).
Es ist umstritten, ob der für den Monat August auszuzahlende Lohn (vermutlich ja am 30. oder 31.8.) noch der Abtretung unterworfen ist, denn diese endet ja am 26.8., also vor Fälligkeit. Vielfach wird die Meinung vertreten, dass dieser Lohn letzmalig mit einem taggenauen Anteil der Abtretung unterliegt. Spätestens ab September 2014 ist allerdings keine Lohn mehr abzutreten, so dass mit der Septemberabrechnung alles an dich auszuzahlen ist. Darüber würde ich mit dem Lohnbüro / Arbeitgeber reden.

Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis ich "Schuldenfrei" bin. bzw. den Beschluss vom Amtsgericht erhalte?
Reicht dieser Beschluss aus, um z.b. bei der Schufa den Vermerk auf erledigt zu setzen?
Schuldenfrei bist du mit der RSB nicht. Die Schulden existieren weiter, nur können sie nicht mehr zwangsweise eingetrieben werden. Das Verfahren dauert je nach Belastung des amtsgericht bis zu mehreren Monaten.

Die Schufa speichert die Erteilung der RSB bis zum Abschluss des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Jahres, für dich also bei RSB-Erteilung in 2014 bis zum Ende des Jahres 2017.
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robert0308

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Re: Bald geschafft, aber noch Fragen
« Antwort #3 am: 03. März 2014, 16:51:44 »

Hi,

vielen dank erstmal für die Antworten.
Aber ich denke du hast da einen Denkfehler, oder?

eröffnung war 06/2008. Du schreibst aber was von August und September 2014.

Ich weis, das es noch drei Jahre bei der Schufa drin steht. Aber wird das nicht auf erlegigt gesetzt?
Da wir vorhaben uns ein Haus zu kaufen, wäre es schön zu wissen, ab wann die Inso als erledigt in der Schufa steht.
Unsere Bank weis natürlich von der Inso, muss aber auf die Erledigung der Angelegenheit warten, bis zur Vergabe des Kredits für ein Haus.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Bald geschafft, aber noch Fragen
« Antwort #4 am: 03. März 2014, 18:03:32 »

Sorry, hatte statt 26.6. den 26.8. gelesen. Verschiebt sich natürlich nach vorn.

 
Zum Thema RSB schreibt die Schufa auf ihrer Seite: "An dieser Stelle wägt der Datenschutz die Interessen der Wirtschaft zur Einschätzung eines geschäftlichen Risikos gegen die eines Verbrauchers ab. Daher werden Forderungen nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen und 3 Jahre nach Erledigung zum Ende des Kalenderjahres gelöscht."
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