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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: HeLado am 14. März 2013, 18:08:51

Titel: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: HeLado am 14. März 2013, 18:08:51
Hallo liebe Mitglieder,

ich habe folgende Situation:

Ich befinde mich seit Sept. 2009 in der privaten Insolvenz (echt beschähmend für mich :rougi:). Ich hatte bei einer Bank, besser gesagt habe immer noch ein.., ein Mietkautionskonto und das soll jetzt aufgelöst werden weil das MIetverhältnis aufgelöst wurde.

Die Bank allerdings verweigert die Auszahlung auf Grund von bestehenden Forderungen der Bank gegenüber. Meines Erachtens ist es doch so, dass während der Insolvenz keine Tilgungen erfolgen dürfen, oder? Sonst bekomme ich Probleme mit dem Gericht und/oder Insolvenzverwalter.

Nun wurde das Konto aufgelöst und die Bank selbst weiß erst Morgen wo das Geld hin geht. Mir ist es allerdings schleierhaft warum ich nichts per Post bekomme zumal die Bank eigentlich mir ein Schreiben schicken soll was Sache ist.


Nun ist die Frage: Darf die Bank das Geld einbehalten und damit die offene Insolvenzmasse begleichen? Wenn ja, kann ich dagegen angehen, wenn nicht, kann ich auch dagegen angehen?
Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: waldi am 14. März 2013, 18:43:33
Ist denn das Kautionskonto damals nicht vom TH 'beschlagnahmt' worden?
Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: HeLado am 14. März 2013, 19:03:21
Nein geht ja nicht weil es nicht ganz mir gehört. Es gehört ja eigentlich dem Vermieter.
Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 14. März 2013, 19:45:58
Stand des Insolvenzverfahrens?
Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: HeLado am 14. März 2013, 20:52:03
Wohlverhaltensphase
Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 15. März 2013, 10:55:17
Zu den Steuern hat der BGH entschieden, dass eine Aufrechnung in der WVP zulässig ist. Ich würde mal sagen, dass das hier auch möglich ist.
Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: HeLado am 15. März 2013, 16:51:27
Was hat die Kaution mit den Steuern zu tun?
Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 15. März 2013, 17:08:12
das gleiche Recht des Insolvenzgläubigers mit Forderungen in der WVP aufzurechnen. Wenn ein Finanzamt mit Steuerguthaben aufrechnen darf, dann auch jeder andere Gläubiger mit seinen Guthaben.

Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: HeLado am 15. März 2013, 17:10:56
Also dagegen angehen bringt nichts? Kann doch nicht angehen , dass die Insolvenzmasse weniger wird und die Bank einfach aufrechnet mit einem bestehenden Guthaben
Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 15. März 2013, 17:24:41

BGH, Urteil vom 21. 7. 2005 - IX ZR 115/04

b) In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger. http://lexetius.com/2005,1612


Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: HeLado am 15. März 2013, 17:28:21
Na klasse  :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Bank begleicht offene Forderung mit Kaution wärhend Insolvenz
Beitrag von: HeLado am 15. März 2013, 18:07:24
Mal ne vielleicht andere dumme Frage:

Um die jetzige Mietkaution zu bezahlen gibt es da sowas die ein Kredit ohne Schuha Auskunft trotz Insolvenz? Gibt es da die Möglichkeit? Befinde mich in Ausbildung und kann nicht auf einmal knapp 1000 € beisammen bekommen...