"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Bankschulden an Inkasso  (Gelesen 2802 mal)

rio-bravo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Bankschulden an Inkasso
« am: 14. Oktober 2010, 16:32:06 »

Hallo allerseits,

ich bin neu angemeldet, lese aber regelmäßig in diesen Forum die Beiträge.
Zuerst möchte ich allen beteligten hier meine Hochachtung aussprechen, mit was für ein
Einsatz den Leuten zum Teil Ratschlag angeboten wird.

Nun zu mir. Ich bin seit Okt.2008 in der WVP. Ich befinde mich in dieser Situation da ich aus
Unwissenheit für meine EX Frau gebürgt habe. Gläubiger sind zwei Banken. Als ich noch im Insolvenz Verfahren war,
bekam ich Post von Inkasso Firmen, d.h. die Banken hatten an die Inkasso abgetreten. Ich habe auch meinen Gerichtlichen Beschluß dass, das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist der Inkasso zukommen lassen.

Ich Verdiene nicht so viel und habe ein Unterhaltspflichtiges Kind. Trotzdem, obwohl ich unter der Pfändungsgrenze bin, zahle ich monatlich an den TH 50,00 € um später die Kosten für TH und Gericht (ca. 2500 Euro) bezahlt zu haben.
 
Nun zu meiner Frage.

Kann die Inkasso nach der WVP die Erteilung auf RSB ablehnen nur weil nicht die Bank sondern Sie selbst die Glaübiger sind ?

Wäre für eine Antwort dankbar.
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Bankschulden an Inkasso
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2010, 16:39:05 »

Wenn diese Forderungen mit in die Insolvenztabelle eingeflossen sind, das heißt angegeben wurden,
fallen diese Schulden mit der erteilung der RSB auch weg, ganz klar !

Gruß Horst
Gespeichert
 

rio-bravo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Bankschulden an Inkasso
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2010, 16:42:49 »

Die Fordrungen sind ja die der Banken.

LG rio-bravo
Gespeichert
 

HeinoHome

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66
Re: Bankschulden an Inkasso
« Antwort #3 am: 14. Oktober 2010, 17:44:15 »

Alle Schulden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden waren, sind nach Erteilung der RSB nicht mehr vollstreckbar; damit praktisch nicht mehr vorhanden. Ob diese Verbindlichkeiten von den Gläubigern abgetreten oder verkauft wurden, ob sie zur Tabelle angemeldet wurden oder nicht spielt keine Rolle.
Gespeichert
 

rio-bravo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Re: Bankschulden an Inkasso
« Antwort #4 am: 14. Oktober 2010, 19:39:44 »

Vielen Dank für die Antworten !

LG rio-bravo
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz