Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Paula12345 am 08. November 2008, 15:48:05
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Hallo guten Tag allerseits,
ich befinde mich in der WVP im IN und habe in diesem Jahr geheiratet.
Nun möchten wir für den Notfall eine Bankvollmacht für mich erwirken, dass ich auf ein Konto meines Mannes zugreifen kann, mit dem ich sonst nichts zu tun habe. Das Konto ist bei einer Bank , die gleichzeigig ein Gläubiger meinerseits ist. Frage: Kann die Bank an das Konto meines Mannes gehen um dort von mir noch offene Forderungen einzuziehen ?
Herzlichen Dank im Voraus
Paula
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Eine Kontovollmacht macht das Konto doch nicht zu ihrem Konto.
Nein die Bank darf nicht.