Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Volvo am 29. Juni 2012, 18:05:25
-
Hallo Zusammen!
Bin seit dem 06/2009 in der RI, die WVP läuft auch schon seit dem 06/2011. Nun meine Frage: Ich habe einen Bausparvertrag (der auf den Namem meines Sohnes läuft) der zugeteilt werden kann, soweit so gut. Nun meine Fragen, nachdem ich heute bei der LBS war, ist mir aufgefallen, das man eine Kapitalb.... unterschreiben muss und diese dann beim Fiskus eingereicht wird. Da ich aber Schuldner u.a. beim Fiskus bin, gerate ich gerade ins Grübeln. Den Verrag einfach weiter laufen zu lassen, bis die Zeit rum ist(was auch geht)?? Für Antworten und Hilfestellung Eurerseits bin ich sehr dankbar! Kann ich mir den Bausparvertrag unbedenklich auszahlen lassen? Vorab danke !
-
Hallo,
wenn´s der Vertrag Ihres Sohnes ist, verstehe ich dass Problem nicht ganz?
MfG
ThoFa
-
Hi, dass Problem ist folgendes: Ich habe meine vermögenswirksame Leistungen von meinem Gehalt auf den Bausparvertrag meines Sohnes eingezahlt. Der Bausparvertrag ist auf den Namen meines Sohnes, ich bin der Einzahler. Beim Finanzamt geht dann die Meldung mit meiner Steuernummer ein. Da das Finanzamt einer der Gläubiger ist, könnte das sicherlich Probleme bereiten.
-
Hallo,
richtg ist, dass Sie der Einzahler sind, aber Begünstigter ist Ihr Sohn. Daher sehe ich da immer noch kein Problem.
Zumal auch wenn Sie selber der Begünstigte wären, die Auszahlung auch an Sie selber gehen könnte, da Sie nicht
mehr im eröffneten Insolvenzverfahren sind. In der WVP treten Sie ledigleich den pfändbaren Betrag aus Arbeitseinkommen (o.ä.)
ab, der Bausparvertrag gehört nicht dazu. Wollen Sie aber auf Nummer sicher gehen, dass erst gar keine Begehrlichkeiten erweckt werden, dann sollten Sie bis zur RSB warten.
MfG
ThoFa
P.S: Bei den Vermögenswirksamen Leistungen bin ich mir aber nicht ganz sicher? Erhält man die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn man nicht selber der Begünstigte ist?
-
P.S: Bei den Vermögenswirksamen Leistungen bin ich mir aber nicht ganz sicher? Erhält man die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn man nicht selber der Begünstigte ist?
M.E. ja
Lt. VermBG sollte die Anlage auf Verträge der Ehegatten, Kinder und Eltern möglich sein.
-
Vielen Dank für Eure Antworten.....
Ich hadere, da ich keine Lust habe irgend etwas zu übersehen, möchte noch anmerken, dass ich am Anfang bei Insolvenzeröffnung an den TH 700€ gezahlt habe, um diesen Bausparvertrag quasi frei zu kaufen, daher habe ich keine Lust nun das Finanzamt auf mich aufmerksam zu machen!