Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: lokizo am 30. Juli 2011, 19:37:57

Titel: bearbeitungszeit der pi
Beitrag von: lokizo am 30. Juli 2011, 19:37:57
hallo
habe 2glaubiger und ab september schreibt mein schuldenberater meine banken an das ich in pi gehe.
dan soll ich nix mehr uberweisen. da ich dan geschutzt bin.
wie lange ist ab september die bearbeitungszeit bis ich das ok bejomme vom gericht auf pi
Titel: Re: bearbeitungszeit der pi
Beitrag von: paps am 30. Juli 2011, 19:40:41
Bei PI gibt es kein oK des Gerichts.

Nach dem Anschreiben der Gläubiger, vergehen 4 Wochen bis der Antrag ausgefüllt werden kann.
Dann dauert es nochmals 4- 12 Wochen bis zur Eröffnung.

Bis dahin haben Sie vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen keinen besonderen Schutz.
Titel: Re: bearbeitungszeit der pi
Beitrag von: lokizo am 30. Juli 2011, 20:00:55
 :shock: das heist die können pfandenbei mir oder wie
Titel: Re: bearbeitungszeit der pi
Beitrag von: Fallera am 30. Juli 2011, 20:11:34
Bis zur INsolvenzeröffnung dürfen die Gläubiger weiter Vollstrecken.
Titel: Re: bearbeitungszeit der pi
Beitrag von: lokizo am 30. Juli 2011, 20:21:54
bis jetzt habe ich auch alles gezahlt nur ab september fange ich an nix mehr zu zahlen eigentumswohnung.und auto
Titel: Re: bearbeitungszeit der pi
Beitrag von: lokizo am 30. Juli 2011, 20:31:35
ist das nicht so wenn ich nicht mehr zahlen kann mir das auto nehmen und die eigentumswohnung .um zwangsversteigern gerade bei wohnung?
den bis da hin kann sein das ich pi bekommen habe und die dan nix mehr pfänden konnen.
den das glaube ich hat mein schuldenberater gesagt
Titel: Re: bearbeitungszeit der pi
Beitrag von: paps am 31. Juli 2011, 19:40:59
Wohnung,Essen und Arbeit gehen vor.
Nur wenn Sie danach noch in der lage sind, die Raten zu zahlen, sollte man überlegen, ob das Sinn macht.

Wird der PKW zur Erwerbstätigkeit benötigt, sollte man einen anderen Weg finden, als die raten sofort einzustellen. (abhängig vom Restwert, Restkredit und Sicherungsrechten)
Die Eigentumswohnungsraten würde ich nicht weiter bedienen.

Allerdings schreiben Sie ja nichts Genaueres zu den tatsächlichen Gegebenheiten.