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Autor Thema: Beginn der Wohlverhaltesphase  (Gelesen 2903 mal)

blumenstrauch

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Beginn der Wohlverhaltesphase
« am: 12. Januar 2010, 16:26:08 »

Hallo nun bin ich etwas verunsichert. Ab wann beginnt offiziell die WVP? Bei mir wurde am 10.12.2008 die Insolvenz eröffnet. Nun möchte ich wissen, ab wann die WVP beginnt. Wann kommt die Restschuldbefreiung, wie lange kann das dauern? Ich kann kein Geld an den Treuhänder oder sonstige Gebühren am Ende der Insovenz nicht bezahlen, da ich Sozialhilfe bekomme bzw. Grundsicherung, denn ich bin ja Altersrentnerin und habe eine kleine Rente und bekomme daher vom Sozialamt Geld. Muß ich dann trotzdem etwas zahlen und von was? Kann es sein, das es deshalb so lange dauern bis eine Restschuldbefreiung oder was weiß ich gemacht wird?
Geht die Wohlverhaltensphase nun 6 oder 7 Jahre?

Ihr würdet mir sehr helfen, wenn ich Antworten zu meinen Fragen bekommen würde. Dann wäre ich vielleicht etwas beruhigter.

Danke

Gruß Helga
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paps

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Re: Beginn der Wohlverhaltesphase
« Antwort #1 am: 12. Januar 2010, 18:46:12 »

Nun erstmal ein freundliches Hallo.

So wie Sie ihre Fragen stellen, war wohl die Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren nicht gerade die beste.

Insgesamt dauert das eigentliche Insolvenzverfahren 12 - 18 Monate.
Es ist also alles noch Bestens.

Daran an schließt sich die sogenannte Wohlverhaltensphase.

Beide Abschnitte zusammen dauern 6 Jahre.
Sie sollten also im Dezember 2014 ihre RSB erhalten.

Es ist nicht wichtig, dass Sie pfändbare Beträge erarbeiten.
Sie sollten aber trotzdem, sofern es die Gesundheit zulässt, nach einem Zusatzjob suchen, wenn alle 3 zusammen pfändbare Beträge ergeben würden.

Da die Kosten gestundet sind, bekommen Sie nach den 6 Jahren nochmal eine Rechnung über die Gesamtkosten.
Diese können in Raten gezahlt oder nach 4 Jahren ganz niedergeschlagen werden, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

blumenstrauch

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Re: Beginn der Wohlverhaltesphase
« Antwort #2 am: 12. Januar 2010, 20:17:14 »

Erst mal danke für die Antwort.

So wie ich das verstehe, bin ich noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Ab wann beginnt die genau die 6 Jahre? Vielleicht bin ich etwas schwer von Begriff!

Helga
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keinplan

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Re: Beginn der Wohlverhaltesphase
« Antwort #3 am: 12. Januar 2010, 20:59:57 »

Hallo und guten abend,

war das denn nicht klar was paps geschrieben??

Zitat:

.................Beide Abschnitte zusammen dauern 6 Jahre.
Sie sollten also im Dezember 2014 ihre RSB erhalten....................


beste grüße
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