Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tatzenbaer am 15. August 2012, 12:34:00
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Beginnt die WVP automatisch nachdem das Iso-Verfahren das Gericht
passiert hat und ein TH bereits Pfändungen erhält usw.?
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Claus-seit 4 Wochen mit erteilter RSB
Wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist und dem Schuldner somit die Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt wird,beginnt die Wohlverhaltensperiode,sozusagen automatisch.
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Ja, dachte ich auch. Habe aber hier im Forum schon in manchem
Beitrag gelesen, daß Leute 3 bis 4 Jahre warten, bevor sie
in WVP sind. Ich kapier langsam nix mehr....
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...ja.kann solange dauern-dann ist mann eben nur noch 2-3 Rahre in der WVP. Es zählen 6 Jahre,von der Eröffnung des Verfahrens an. Egal,wann das Verfahren beendet ist und wann die WVP anfängt.
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Bekommt man nochmal offiziell Bescheid über Beginn WVP?
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Nein,bekommst Du nicht. Am Tage des Abschlusses des Verfahrens,oft so etwa 1...2 Jahre nach Eröffnung,beginnt die WVP.Sie ist also unterschiedlich lang,ändert aber nichts an der Gesamtdauer von 6 Jahren.
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Nein, der Schuldner bekommt die entsprechenden Beschlüsse vom Gericht. Eigenes Vermögen kann der Schuldner nach Verfahrensaufhebung wieder ansparen, ohne das der TH darauf zugreifen kann. Das Insolvenzverfahren wird durch Beschluss aufgehoben und den bekommt auch der Schuldner.