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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Beiträge Betriebsrente pfändbar?  (Gelesen 7978 mal)

Gypsy

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Beiträge Betriebsrente pfändbar?
« am: 02. Oktober 2008, 12:46:07 »

Hallo erstmal,

So, aufgrund aktueller Ereignisse bin ich auf der Suche nach Fakten auf dieses Forum gestoßen.  :juchu:

Ich hab Ende 2005 eine Betriebsrente (Direktvers.) abgeschlossen, nach Rücksprache mit meinem TH.
In der Schlußverteilung für das Jahr 2006 ist vom TH vermerkt, daß ich diese Vers habe, die die Pfändungsgrenze erhöhen würde, so daß ein geringerer Pfändungsbetrag dabei herauskäme, ich aber trotzdem den ursprünglichen Betrag weiterzahlen würde - freiwillig - um die Gläubiger nicht schlechter zu stellen.

JETZT ruft TH (anderer Bearbeiter) an, diese Beiträge seien meine Privatangelegenheit und NICHT bei der Pfändung zu berücksichtigen, das habe sich geändert und ich soll für das letzte Jahr die Differenz nachbezahlen (1200,--!)
Pfändungsfrei seien nur die ArbeitGEBER-Beiträge.

Wenn ich mich nicht weiter wehre, würde sie mir die Nachzahlung erlassen und ich müßte nur ab sofort den höheren Pfändungsbetrag zahlen.

Ich kann einfach nichts konkretes finden.  :sad:

Kann mir hier jemnd helfen?

LG
Gypsy
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ThoFa

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Re: Beiträge Betriebsrente pfändbar?
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2008, 15:00:32 »

Hallo,

verstehe ich nicht ganz.

Sie haben eine Betriebsrente während der Insolvenz abgeschlossen. Der pfändbare Betrag wurde (freiwillig) so berechnet, als würde diese Betriebsrente nicht das Netto schmälern. Oder wie genau war das jetzt ?

MfG

ThoFa 
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Gypsy

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Re: Beiträge Betriebsrente pfändbar?
« Antwort #2 am: 07. Oktober 2008, 09:56:15 »

Guten Morgen,

Ich hatte diese Versicherung während der Insolvenz abgeschlossen, NACHDEM ich das okay des I-Verwalters bekommen hatte.

Vor Abschluß der Versicherung hatte ich einen gepfändeten Betrag von 100,-- (Beispielbetrag)

Nach Abschluß der Versicherung ergab sich aufgrund geringeres Nettobetrags ein gepfändeter Betrag von 50,-- (Beispielbetrag)

Ich habe jedoch trotz Versicherung weiterhin den Betrag von 100,-- an den Iverwalter bezahlt, um die Gläubiger nicht schlechter zu stellen.

LG
Gypsy
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ThoFa

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Re: Beiträge Betriebsrente pfändbar?
« Antwort #3 am: 07. Oktober 2008, 11:34:52 »

Hallo,

soweit ist das richtig und gut gemacht. Aber was soll denn da jetzt für eine Differenz gezahlt werden ?

MfG

ThoFa
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Gypsy

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Re: Beiträge Betriebsrente pfändbar?
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2008, 11:59:50 »

Der Sachbearbeiter hat gewechselt.
Nun hatte ich für die letzten 12 Monate die Gehaltsabrechnungen an den Verwalter geschickt.
Und der neue Sachbearbeiter rief dann hier im Betrieb an, ich hätte die letzten 12 Monate zu wenig bezahlt.

Der Sachverhalt habe sich eben geändert, so daß die Versicherung nicht mehr berücksichtigt wird und dadurch müsse das komplette Nettogehalt herangezogen werden.

Durch eine geringe Lohnerhöhung PLUS:
Da die Versicherungsbeiträge ja nicht den Sozialabgaben unterliegen, kommt natürlich ein höheres Nettogehalt raus als vor Abschluß der Versicherung.

Das ergibt einen aktuellen gepfändeten Betrag von 150,-- (Beispielsumme), den der Sachbearbeiter zuerst rückwirkend für die letzten 12 Monate sofort haben wollte (Differenz zwischen aktuellem Betrag und bezahltem Betrag= 100,--/Monat)

Dann erklärte sich der Sachbearbeiter bereit, die Nachzahlung zu erlassen, wenn ich ohne Murren ab sofort den aktuellen Betrag bezahlen würde.

LG
Gypsy
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ThoFa

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Re: Beiträge Betriebsrente pfändbar?
« Antwort #5 am: 07. Oktober 2008, 12:20:58 »

Hallo,

man o man.

Sie haben doch einen Ausgleich für die Versicherung geleistet !?

Heisst dies, dass der Ausgleich, den Sie gezahlt haben, nicht hoch genug war ? schreiben Sie doch mal bitte konkrete Zahlen. Also wie hoch war das Netto vor der Versicherung, wie hoch war das Netto nach der Versicherung, wieviel haben Sie jeweils abgeführt ?

MfG

ThoFa
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Gypsy

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Re: Beiträge Betriebsrente pfändbar?
« Antwort #6 am: 07. Oktober 2008, 12:51:04 »

Also:
Netto vor Versicherung (Mitte 2006) ca 1074,00= Pfändungsbetrag: 59,40
Abschluß der Versicherung: Ende 2006
Beitrag: 40,00 AG-Leistung, 160,00 Barlohnumwandlung, gesamt: 200,00

Netto (nach Abzug der Sozialabgaben) :1247,??
abzügl. Vers.beitrag:                                     200,00
= Pfändungsnetto:                                         1047,?? = 38,40 Pfänd.betrag

Bezahlt habe ich trotzdem die 59,40 s.o.

Rechnung des neuen Bearbeiters:
Netto (nach Abzug der S.A)  :                     1247,??
abzgl. AG-Leistung:                                            40,00
= Pfändungsnetto:                                          1207,00 = 150,40 Pfänd.betrag

LG
Gypsy
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