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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Beiträge zur Pensionskasse / Mitberechnung bei Lohnpfändung  (Gelesen 3847 mal)

gambrinus

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Hallo,
bin seit 6/2008 in der WVP.
habe seit dem einen festen Arbeitsplatz, mit ordentlichem Verdienst, von dem nicht schlecht gepfändet wird. Nun hat meine Firma eine Pflicht-Pensionskasse eingerichtet. Bei meiner ersten Lohnabrechnung dann der shock! :shock:

Gehalt                                3845 €
-Beitrag zur Pensionskasse steuerfrei  110 €
Gesamtentgelt                         3735 €
Gesetzliche Abzüge                    1646 €
= Gesetzliches Netto                  2089 €
+ Firmenwagen (Geldwerter vorteil)     302 €
+ Arbeitgeberanteil zur Pensionsk.     110 €
= Pfändungsgrundlage                  2501 €
- Pfändung laut Tabelle               1060 €
Netto - Pfändung = Auszahlung         1030 €

kann das sein? dachte Pensionskasse wird nicht mit einberechnet.
Hatte ohne die Pensionskasse 1126 € also ~100 € mehr /monat !!!!!!

Bitte um Hilfe ! Danke
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Der_Alte

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Re: Beiträge zur Pensionskasse / Mitberechnung bei Lohnpfändung
« Antwort #1 am: 23. Februar 2011, 09:45:19 »

Hallo,

ich denke, der AG berechnet richtig.

Der Betrag, der in die Pensionskasse gezahlt wird, kommt später Ihnen zugute, ist also Vermögensaufbau fürs Alter.
Warum sollen die Gläubiger das mitbezahlen?

Entgeltumwandlungen dienen dem steuerbegünstigen Vermögensaufbau. Davon hat man im Insolvenzverfahren nicht so viel. Aber es gibt ja auch eine Zukunft danach. Also: Zähne zusammenbeißen und durch!  :biggrin:
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Fallera

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Re: Beiträge zur Pensionskasse / Mitberechnung bei Lohnpfändung
« Antwort #2 am: 23. Februar 2011, 09:56:57 »


Sehe ich anderst:

Gericht:
BAG
Aktenzeichen:
3 AZR 611/97
Datum:
17. Februar 1998
Normen:
ZPO § 850 II; BetrAVG § 1 Lebensversicherung; BGB § 138
Amtlicher Leitsatz:
Ändern Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre ursprüngliche Lohnvereinbarung dahin, daß in Zukunft anstelle eines Teiles des monatlichen Barlohns vom Arbeitgeber eine Versicherungsprämie auf einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers (Direktversicherung) gezahlt werden soll (Gehaltsumwandlung), entstehen insoweit keine pfändbaren Ansprüche auf Arbeitseinkommen (§ 850 II ZPO) mehr.

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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Der_Alte

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Re: Beiträge zur Pensionskasse / Mitberechnung bei Lohnpfändung
« Antwort #3 am: 23. Februar 2011, 10:07:26 »

Das Grundsatzurteil ist richtig, es gibt aber eine LAG-Enstecheidung dazu, habe ich auf http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=51587& gefunden. "IM Insolvenzverfahren ist allerdings zu beachten, dass dem Schuldner jegliche Verfügungen über künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis nach § 81 Abs. 2 InsO untersagt sind. Hierdurch sollen Nachteile der Gläubiger vermieden werden. Nach der Rechtsprechung ist daher der Abschluss einer Direktversicherung während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht zulässig (vgl. LAG München Urt. v. 30.5.2007 - 7 Sa 1089/06). Dem Schuldner bleibt es jedoch unbenommen, aus seinem pfändungsfreien Einkommen Beträge für die Altersvorsorge aufzuwenden."
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Insokalle

Re: Beiträge zur Pensionskasse / Mitberechnung bei Lohnpfändung
« Antwort #4 am: 23. Februar 2011, 10:44:47 »

Sehe ich auch so.
In der BAG-Entscheidung stehen zwar keine genauen Daten. Es sieht aber so aus, als war die Gehaltsumwandlung in dem Fall vor der Pfändung.
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gambrinus

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Re: Beiträge zur Pensionskasse / Mitberechnung bei Lohnpfändung
« Antwort #5 am: 23. Februar 2011, 13:52:41 »

Danke schon mal für die Antworten und die Diskussion.

Zusatzinformation dazu:
Ich habe vorher (bis Dez 2010) einen geringeren Bruttolohn ohne Pensionskasse bezogen.
Im Rahmen der PFLICHT Pensionskasse unserer Firma wurde auch mein Vertrag erneuert.
Ich bekomme (zugebenermaßen mehr als verdient) mehr Brutto, und eben zusätzlich die Pensionskasse.
durch die Berechnung wird mein Netto aber geringer!
Da es Pflicht ist, kann ich noch nicht mal raus!
Also hat der Arbeitgeber meht Brutto zu bezahlen, plus den Arbeitgeberanteil zur Pensionskasse, ich aber bekomme weniger.
Toll dass ich dann in 40 Jahren zu Rentenbeginn was davon habe ! Ich brauche das Geld aber jetzt!
Da dann auch noch die Firmenwagen-Geschichte zur Berechnung mit dazu kommt, ist der einzige der an meinem neuen Vertrag und der vielen Arbeit verdient der TH und die Gläubiger...
Da kann ich gleich stempeln gehen

Kann das sein?
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Der_Alte

  • Gast
Re: Beiträge zur Pensionskasse / Mitberechnung bei Lohnpfändung
« Antwort #6 am: 23. Februar 2011, 14:46:23 »

Es tut mir leid für Sie, dass Sie diese Unbill trifft.

Es gibt Dinge in dieser Welt, die erscheinen einem ungerecht. Ich empfinde es zum Beispiel als ungerecht, dass ich wegen Erreichen des Höchstsatzes nach der Pfändungstabelle alles, was darüber hinaus geht, abführen muss. Ich habe also keinerlei Gestaltungsspielraum z.B. steuerlicher Art, der mir in irgendeiner Weise etwas bringt. Das ist so, dass bedaure ich, muss aber gleichzeitig damit leben.  :sad:

Das Geld könnte ich jetzt auch gut gebrauchen, aber muss mir zurechnen lassen, dass ich es höchstpersönlich war, der diese Lage verursacht hat.

Also: Kopf hoch, die letzte Zeit der WVP lässt sich auch mit weniger schaffen. Und im Sommer kommt eine neue Pfändungstabelle, dann gibt es wohl um die 40 € mehr. Ist zwar nur ein kleiner Tropfen, aber immerhin  :thumbup:
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