Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: mggm2000 am 07. Dezember 2014, 20:12:02

Titel: Bekomme Mietnachzahlung vom Jobcenter. Muss ich etwas abgeben?
Beitrag von: mggm2000 am 07. Dezember 2014, 20:12:02
Hallo,

ich bin seit März 2014 in der WVP drin.
Seit Januar 2013 bin ich ununterbrochen Hartz 4 Empfänger.
Ich bekomme bisher den Regelsatz und Miete auf mein Konto überwiesen.
Mir wurde von Tag 1 die Miete gekürzt.
Gegen diesen Bescheid habe ich endlich erfolgreich Widerspruch eingelegt und bekomme nun eine Nachzahlung.

Ich meine Frage. Ich bekomme diesen Monat eine Nachzahlung für die letzten 24 Monate von ingesamt 680Euro auf mein Konto überwiesen
und käme wenn ich meine normale Zahlung vom JC hinzurechne über den berühmten Betrag hinaus.
Es handelt sich hierbei um 24x28,30Euro die mir an Miete vom JC einbehalten wurde.

Darf ich das Geld jetzt behalten oder holt mir der Treuhänder was über 1050 geht ab?
Wären in meinem Fall ca. 200Euro.
Titel: Re: Bekomme Mietnachzahlung vom Jobcenter. Muss ich etwas abgeben?
Beitrag von: Der_Alte am 07. Dezember 2014, 21:32:13
Nachzahlungen sind auf die Monate, fr die sie gezahlt werden, umzurechnen. Damit dürfte sich immer noch kein pfändbarer Betrag ergeben.