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Autor Thema: Bemühen um eine Erwerbstätigkeit (Vollzeit) nachzuweisen in der WVP  (Gelesen 2576 mal)

Mauselxl

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Liebes Forum,
ich hoffe auch heute wieder einmal auf eure fachkundige Hilfe und Unterstützung.
Neuer Treuhänder, neuer Ärger  :heulen:
Also jetzt zur Frage:
mein Mann ist in der WVP und im Novemer 2015 wäre die Privatinsolvenz zu Ende.
Nun hat er heute ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, dass er seine Auskunftspflicht in der Restschuldsbefreiungsphase nicht erfüllt hat. Er wird aufgefordert sich unverzüglich mit der Treuhänderin in Verbindung zu setzen und soll seine Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit (Vollzeit) nachzuweisen. Mit dem Nachweis haben wir nun Probleme....
Mein Mann (58 Jahre) hatte vor 10 Jahren eine Hirnblutung und ist seit dem Epileptiker. Und konnte von da an auch seine Selbständigkeit nicht mehr weiter ausführen. Führerscheinentzug usw. Kurz vor der Insolvenz kam noch ein Herzinfarkt und weitere körperlichen Beschwerden hinzu. Da mein Mann nie "geklebt" hat, bekommt er auch keine Unterstützung von der Arge. Er hat sich 2005 zwar als arbeitssuchend gemeldet aber wurde abgewiesen weil keine Beiträge gezahlt warn und ich als Ehefrau für ihn unterhaltsflichtig bin. Auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente kann er nicht beantragen, da er die letzten Jahre nur in Minijobs gearbeitet hat. Diese dann auch nur befristet waren. Er bemüht sich regelmäßig um Arbeit. Ruft auf Anzeigen in der Tageszeitung an. Allerdings ohne Erfolg. Derzeit jobbt er 2x die Woche für monatl. 90 Euro. Er ist ganz verzweifelt, was er jetzt tun soll.. Er hat keine Bewerbungsmappen oder ähnliches. Hat hier jemand einen Tipp für uns?
Vielen lieben Dank und sorry für den langen Text  :sad:
LG mauselxl
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Wandervogel

Re: Bemühen um eine Erwerbstätigkeit (Vollzeit) nachzuweisen in der WVP
« Antwort #1 am: 12. Februar 2015, 17:58:39 »

Die Verzweifelung kann ich gut verstehen, denn es droht ja die Versagung der RSB, wenn er nicht nachweisen kann, dass er seiner Erwerbsobliegenheit durch entsprechende Bewerbungen nachgekommen ist. Die Verletzung der Auskunftspflicht wundert mich zwar ein wenig, gab es denn irgendwelche Aufforderungen zu Auskünften, denen er nicht nachgekommen ist?

Bei der gesundheitlichen Vorgeschichte wäre für mich zuerst einmal die Frage, ob dein Mann einen GdB bzw. Schwerbehindertenausweis beantragt hat. Oder sind Hirnblutung, Epilepsie und Herzinfarkt ausgeheilt? Wenn er in der Teilhabe am Leben dadurch jedoch Nachteile hat, steht ihm auch ein GdB zu. Und auch ein GdB von 40 kann schon ein Argument sein, wenn es um die Erwerbsobliegenheit geht. Zusätzlich würde ich sämtliche erreichbaren Nachweise über die Erkrankungen und ihre Folgen zusammenstellen. Hausärztliche Atteste zählen dabei nicht so sehr. Es sollten möglichst Belege von Fachärzten oder Kliniken sein.

Eine Argumentationsschiene bei der TH sollte dann sein, dass mit den Vorerkrankungen keine Erwerbstätigkeit mehr möglich war, mit der pfändbares Einkommen hätte erwirtschaftet werden können.

Der GdB ist übrigens deswegen wichtig, weil er in solchen Situationen wie bei deinem Mann ein gerichtlich akzeptierter Nachweis über den Gesundheitszustand sein dürfte. Und der Gesundheitszustand scheint mir nach deiner Schilderung der Schlüssel dafür zu sein, heil aus der Situation herauszukommen.

Ansonsten muss man halt das Gespräch mit der TH abwarten und dann reagieren. Es kann auch sein, dass ein TH so professionell ist, dass er/sie nach einer glaubwürdigen Darstellung der gesundheitlichen Zustands einfach Ruhe gibt.

Wie sieht es denn mit den jährlichen TH-Kosten aus? Hat dein Mann sie bezahlt oder waren sie gestundet?
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Mauselxl

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Re: Bemühen um eine Erwerbstätigkeit (Vollzeit) nachzuweisen in der WVP
« Antwort #2 am: 12. Februar 2015, 21:46:39 »

Vielen Dank Wandervogel für deine Ausführungen.
Der alte Treuhänder hat sich um nichts gekümmert. 1 Mal im Jahr wollte der 3 Gehaltsnachweise von meinem Mann. Die hat er ja, wohl nur über den geringen Verdienst. Das hat dem TH dann gereicht.
Einen GBR hat mein Mann von 60%.
Wir könnten wohl sämtliche Arztberichte von den Krankenhausaufenthalten kopieren und dem Th schicken. Unser Hausarzt würde auch ein Attest erstellen, dass er nicht mehr vollzeitig arbeiten kann.
Die Verfahrenskosten wurden direkt bei Insolvenzantrag als Stundung beantragt.
Morgen werden wir den neuen Treuhänder anrufen.
LG Mauselxl
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Wandervogel

Re: Bemühen um eine Erwerbstätigkeit (Vollzeit) nachzuweisen in der WVP
« Antwort #3 am: 13. Februar 2015, 09:42:21 »

Hallo Mausexl,

das ist doch schon mal was. Mit dieser Krankheitsgeschichte bzw. den Nachweisen sollte es möglich sein zu begründen, warum dein Mann bei seinen Bewerbungen keinen Erfolg haben konnte bzw. warum er sich gar nicht viel bewerben konnte. Mit dem Gesundheitszustand ist ja keine wirkliche Belastung möglich.

Ich nehme an, es gab auch immer Phasen in den letzten Jahren, wo er als Arbeitnehmer krank geschrieben worden wäre und dies nur nicht geschiehen ist, weil er keinen richtigen Job hatte? Das Problem kenne ich aus eigenem Erleben. Dummerweise hatte ich auf meinen TH gehört, der erst gesagt hatte, gelbe Scheine würden ihn nicht interessieren, hinterher wollte er dann doch welche sehen. Aber die Ärzte wollten keine ausstellen, weil kein Arbeitsverhältnis vorlag. Außerdem kommt man sich bei chronischen Krankheiten ja auch ein wenig blöd vor, wenn man alle paar Wochen beim Arzt aufkreuzt um sich eine Krankschreibung zu holen. Der RSB hat das allerdings nicht geschadet :wink:.

Es gibt übrigens keine Verpflichtung zu Bewerbungen, wenn nach vernünftigen Erwägungen nicht wahrscheinlich ist, dass jemand durch seinen Gesundheitszustand und/oder Ausbildung ohnehin kein pfändbares Einkommen wird erwirtschaften können. In diesem Sinne hat sich der BGH jedenfalls mehrfach geäußert.

Übrigens sollte dein Mann sich überwinden, wenn es zu einem Gespräch beim TH kommt, die Gesundheitskarte voll auszureizen. Männer haben ja mit sowas häufig Probleme und spielen lieber den Helden, zu ihrem eigenen Schaden.
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elga

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ich denke mal, da reicht es, wenn er eine liste anfertigt, wo drauf steht, wo er sich beworben hat.
solch eine liste muss man auch der arge vorlegen, um seine mitwirkung zu beweisen.
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