Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sun30friend am 05. Dezember 2012, 11:13:27
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Hiho liebe Gemeinde,
ab und an macht man sich während seiner WVP doch mal Gedanken und da ist mir eine Frage in den Sinn gekommen.
Über die Suchfunktion habe ich nichts gefunden und daher möchte ich die Frage mal gerne teilen.
Bekommt man als Insolianer auch eine Benachrichtigung / Aufstellung über die jährliche Ausschüttung an die Gläubiger??? :gruebel:
Danke und liebe Grüße aus dem kalten München
Flo
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hallo
Sehr gute Frage, aus meine Erfahrung, von TH/IV leider nicht (ist nicht verpflichtet Insolaner Auskunft geben). Von Insolvenzgericht aus Kostengründen nicht gern gemacht, aber nach schriftliche Anfrage nach Bericht des Treuhänders - Kontenübersicht, Beschluss des Insolvenzgericht über die Anordnung der Verteilung eines Teilbetrags wurde mir nach 6 Wochen Auszug per Post zugeschickt.
mfg wollter001
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Danke für die Information :cheesy:
werd dann wohl nächstes Jahr einfach mal vorsichtig bei Gericht anfragen.
Ich finde das nämlich schon interessant für den eigenen Überblick wie der Schuldenstand bei den einzelnen Gläubigern ist.
Nochmals vielen Dank
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Es besteht grundsätzlich Akteneinsichtsrecht in die eigene Insolvenzakte (kostenlos). Abschriften davon kann der Schuldner auf Anfrage auch erhalten, aber dafür wird meist eine Kostenpauschale (pro Seite) verlangt.