Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: marion12349 am 28. November 2013, 20:28:46
-
Hallo,ich habe diesen Monat eine Nachzahlung/Arbeitsgericht von einem ex Arbeitgeber bekommen,
das Heißt das der Januarlohn plus die Urlaubsabgeltung ausbezahlt worden sind.
wie wird nun der pfändbarer Betrag berechnet,da ich im Januar noch für ein Kind unterhaltpflichtig war .zur Zeit aber nicht mehr.
-
Hier findest Du einen Pfändungsrechner:
http://www.sozialleistungen.info/schulden/pfaendungsrechner.html
-
mir gehts darum, kann ich das Nachgezahle Gehalt so verrechnen als ob ich es im Januar bekommen hätte oder muß ich jetzt Novembergehalt und das nachgezahle Gehalt zusammen rechnen, ich habe bisher immer den pfändbaren Betrag selbst abgeführt
-
ja, das Gehalt wird rückwirkend auf Januar berechnet, die Urlaubsabgeltung für Februar
-
ja, das Gehalt wird rückwirkend auf Januar berechnet, die Urlaubsabgeltung für Februar
danke für die Auskunft,aber wo kann ich das nachlesen?
-
z.B. hier: LG Bielefeld, 21.10.2004 - 23 T 705/04
-
supi,ich dachte schon ich müßte beide Gehälter zusammen :thumbup: