Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: marion12349 am 28. November 2013, 20:28:46

Titel: Berechnung des Pfändbaren betrages
Beitrag von: marion12349 am 28. November 2013, 20:28:46
Hallo,ich habe diesen Monat eine Nachzahlung/Arbeitsgericht von einem ex Arbeitgeber bekommen,
das Heißt das der Januarlohn plus die Urlaubsabgeltung ausbezahlt worden sind.
wie wird nun der pfändbarer Betrag berechnet,da ich im Januar noch für ein Kind unterhaltpflichtig war .zur Zeit aber nicht mehr.


Titel: Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
Beitrag von: sun30friend am 29. November 2013, 10:30:10
Hier findest Du einen Pfändungsrechner:

http://www.sozialleistungen.info/schulden/pfaendungsrechner.html

Titel: Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
Beitrag von: marion12349 am 29. November 2013, 17:54:09
mir gehts darum, kann ich das Nachgezahle Gehalt so verrechnen als ob ich es im Januar bekommen hätte oder muß ich jetzt Novembergehalt und das nachgezahle Gehalt  zusammen rechnen, ich habe bisher immer den pfändbaren Betrag selbst abgeführt
Titel: Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
Beitrag von: Der_Alte am 30. November 2013, 10:10:24
ja, das Gehalt wird rückwirkend auf Januar berechnet, die Urlaubsabgeltung für Februar
Titel: Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
Beitrag von: marion12349 am 02. Dezember 2013, 18:31:09
ja, das Gehalt wird rückwirkend auf Januar berechnet, die Urlaubsabgeltung für Februar

danke für die Auskunft,aber wo kann ich das nachlesen?
Titel: Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
Beitrag von: Der_Alte am 02. Dezember 2013, 19:02:26
z.B. hier: LG Bielefeld, 21.10.2004 - 23 T 705/04
Titel: Re: Berechnung des Pfändbaren betrages
Beitrag von: marion12349 am 03. Dezember 2013, 16:17:34
supi,ich dachte schon ich müßte beide Gehälter zusammen  :thumbup: