Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Kraxel am 19. Dezember 2007, 14:07:51
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Hallo,
wenn der Arbeitgeber den Pfändungsteil (trotz Schreiben vom TH)zu meinen Gunsten falsch berechnet, muß man das anzeigen?
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Hallo Kraxel,
es gibt ja eine Pfändungstabelle wonach sich der AG zu richten hat.
Wenn er dennoch nachweislich falsch berechnet, würde ich das Gespräch mit ihm Suchen und um Korrektur bitten.
lg
smallville
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Ich vermute, dass der Th eine unterhaltsberechtigte Person nicht berücksichtigt haben möchte.
Insofern handelt ihr Arbeitgeber korrekt.
Der TH hätte ggf. einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, nicht gegen Sie.
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ja richtig aber der Beschluss liegt dem Arbeitgeber vor, nur verstehen kann man dieses Schriftstück schlecht. Also muss der TH sich mit dem AG auseinandersetzen. Ok, vielen Dank.
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Ist es ein Beschluss des Insolvenzgerichtes/Vollstreckungsgerichtes?
Denn nur diese können den Pfändbaren Betrag ändern.
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ja.
Und erst mal alles Gute fürs neue Jahr, auch allen die in dieser Situation stecken.
MfG Kraxel