Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: DerOlli am 27. Februar 2014, 18:55:12
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Hallo...
Ich hätte da mal eine Frage (leider habe ich im Internet nichts genaues gefunden).
Ich befinde mich in der WVP. Es geht um das Thema Pfändungsbetrag wenn man einen Firmenwagen hat.
Mein Bruttogehalt ist 3.000,- Euro.
Firmenwagen: 1 % Regelung: 336,- Euro.
Ich bin Lohnsteuerklasse 4, bin in der Kirche und habe 3 Kinderfreibeträge.
WICHTIG: Ich habe zwei unterhaltspflichtige Personen!!!
Könnte mir Jemand bei der Berechnung des Pfändungsbetrag (bei den Infos oben) helfen?
Selbst die Buchhalterin in meiner Firma hat keinen genauen Durchblick...
Vielen Dank!!! :wink:
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Normalberechnung
Berechnungsjahr:
2014
Grundlohn/Bruttolohn steuerpflichtig:
(darin enthaltene Sachbezüge/andere geldwerte Vorteile: 336,00)
3.336,00
Grundlohn/Bruttolohn steuerfrei:
0,00
Gesamtbrutto (steuerpflichtig + steuerfrei):
3.336,00
Ergebnisse Arbeitnehmer:
Lohnsteuer gemäß Steuerklasse (IV):
552,08
Solidaritätszuschlag (5,5%):
15,60
Kirchensteuer (8%):
22,69
Krankenversicherung (8,20%):
273,55
Pflegeversicherung (1,025%):
34,19
Rentenversicherung (9,45%):
315,25
Arbeitslosenversicherung (1,50%):
50,04
Nettolohn/Gehalt:
1.736,60
Zu Deinem Nettolohn addierst Du den geldwerten Vorteil von 336,00 = 2.072,6 und hier schaust
Du dann in die Pfändungstabelle bei 2 unterhaltspflichtigen Personen, macht als Pfändung 165,02
berechnet mit
http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/index.html
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Hallo Du...
Vielen Dank für Deine Antwort.
Das wäre toll wenn die Berechnung so geht.
Die Buchhalterin meiner Firma sagt, wenn sie im Lohnprogramm Pfändung eingibt, wird das
Auto erstmal komplett rausgelassen.
Sie rechnet dann das Netto von den 3.000 Euro. Danach rechnet sie die 336,- Euro drauf.
Dadurch ist das Nettogehalt natürlich höher und die Pfändungsumme liegt so bei 233,- Euro...
Komisch...
:shock:
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Bei 3000 Brutto (ohne Auto) kommst Du 1.908,06 netto.
Addiert man dann 336 brutto für das Auto käme man auf 2.244,06 und
das wären laut Tabelle dann 233,02 zum Pfänden.
Welche Variante rechnet korrekt?
Was sagen die Experten hier?
Würde mich jetzt auch interessieren.
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Nettogehalt errechnen unter Einbeziehen des geldwerten Vorteils.
Zu dem Nettoeinkommen den Sachbezug addieren, daraus die pfändbaren Teile errechnen und dann abzüglich Sachbezug auszahlen.
Also: 1736,60 € netto
Sachbezug 336 €
Pfändungsnetto: 2071,60 €
davon pfändbar bei 2 UB: 165,02 €
Auszahlung damit 1736,60 - 165,02 = 1571,58 €.
Allerdings stellt sich mir dabei die Frage, wieso bei drei Kinderfreibeträgen nur zwei UB zu berücksichtigen sind.
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Hallo Der_Alte,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe 3 Kinder. Allerdings bin ich nur für 2 Kinder unterhaltspflichtig. Das passt schon...
Gruß.
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Hallo... ich habe nochmal eine wichtige Frage bezüglich der Berechnung des pfändbaren Gehalts bei
Bezug eines Firmenwagens. So wie es hier berechnet wurde (siehe Antworten) soll es laut der Buchhalterin bei
meinem Arbeitgeber falsch sein.
Angeblich verwendet man seit dem 01.01.2014 die Netto-Methode und nicht die Brutto-Methode. Daher wird
mir viel mehr gepfändet. Sie benutzt ein Lohnberechnungsprogramm das laut Herausgeber aktuell ist...
Kann mir Jemand weiterhelfen?
Hier nochmal meine Berechnungsgrundlagen:
Bruttolohn: 3.000 ,- Euro
Firmenwagen 1 % = 336,- Euro. Wichtig: ich habe keine zusätzliche Entfernungspauschale. Bin Aussendienstler.
Ich bin 40 Jahre alt. Bin in der Kirche.
Steuerklasse:4
Ich habe 2 unterhaltspflichtige Personen.
Sie zieht mir jeden Monat 233,02 Euro ab. Ich er rechne 157,02 Euro.
Hilfe...
Vielen Dank.
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Sie zieht mir jeden Monat 233,02 Euro ab. Ich er rechne 157,02 Euro.
Ich komme auf 153,02 €. Die Differenz könnte auf die KiSt entfallen, je nach Konfession und Bundesland.
Der Arbeitgeber rechnet falsch. Der Nettobetrag ist aus dem Gesamtbrutto incl. Sachbezug zu berechnen, also aus 3.336 €. Das gibt einen Nettobetrag vor Abzug von Sachbezug und Pfändung i.H.v. 2.044,50 €. Nach Abzug von Pfändung (153,02 €) und Sachbezug (336 €) bleibt ein Auszahlungsbetrag von 1.555,48 €.
Der Pfändungsabzug ist sowohl bei Brutto- als auch Nettomethode gleich.
Kann tatsächlich wg. der KiSt leicht abweichen. Aber nur leicht.
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Die sog. Netto-Methode hat auch nichts mit Sachbezügen zu tun. Dabei geht es nur um die Berücksichtigung von unpfändbaren Entgeltbestandteilen. (Die werden jetzt sozusagen nach der neuen BAG-Rechtsprechung nur netto und nicht brutto berücksichtigt, sprich auf unpfändbare Gehaltsbestandteile entfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge muss der Schuldner selbst zahlen.)
Sachbezug ist jedoch pfändbar und ist mit dem normalen in Geld zu zahlenden Einkommen zusammen zu rechnen. Ich habe leider den Eindruck, dass der AG nicht so richtig Ahnung vom Pfändungsrecht hat.