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Autor Thema: Berechnung unpfändbares Netto nach ausschöpfung bAV + Riester- Spezialwissen  (Gelesen 2532 mal)

Piombino

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Hi an alle "Rechenkünstler" !   :gruebel:
Danke für die vielen Infos hier und kompetenten Rat bei meiner letzten Frage. Jetzt hab ich eine echt knifflige Frage, die wirklich Spezialwissen erfordert.

Ich werde wohl in 2012 Inso anmelden müssen.  :Oh_no:
Nun muss ich für 2012 meine bAV - betriebliche Altersvorsorgebeiträge - beim Arbeitgeber anmelden.

Dies versuche ich gerade so "geschickt zu berechnen", :gruebel: dass die pfändbaren Beträge über das Gesamtjahr berechnet möglichst gering aufallen. :whistle: Und ich möchte diese Anteilige bAV-Abführung über die gesamte WVP betragsmässig so gleich beibehalten, um den TH nicht  :nono:"zu verärgern".  :angry:

Habe schon viel recherchiert :coffee:, aber bin noch zu keinem "Ei des Kolumbus" gekommen  :sad:

Die allgemeinen Regularien zu den bAV-Beiträgen sind:
Begünstigt sind 4400 Euro / Jahr, davon:
A) bAV-Einzahlung von 2600 Euro /Jahr sind Lohnsteuer- und Sozialabgabenfrei (=60% der 4400 Euro)
B) bAV-Einzahlung weiterer 1800 / Jahr sind 1800 Lohnsteuerfrei (=40% der 4400 Euro)

Jetzt wird's nämlich kompliziert, weil ich quasi mit "Äpfeln"(A) und "Birnen"(B) weiterrechnen muss.



Nach meiner Berechnung bekomme ich ca. 3.100 Brutto pro Monat nach geschätzter Tariferhöhung 3% in 2012 :thumbup: .

Eine Tabelle, die ich angelegt habe, weist aus, dass ich den relativ gesehen höchsten Nettoauszahlungsatz monatlich bekomme wenn ich  als Sockelbetrag der bAV 160 Euro pro Monat in die bAV abführe (=1.920 Euro/Jahr). :wow:

150 Euro zahle ich in die Riester (direkt abgeführt vom Arbeitgeber)(=1.800 Euro/Jahr)
davon sind 22,79 Euro AVWL des Arbeitgebers
mein Anteil beträgt also 127 Euro
Frage I):
Wird der 150 € Riester-Beitrag vom pfändbaren Netto abgezogen = reduziert das pfändbare Netto um 127 Euro?
Oder vom Brutto-Gehalt in Abzug gebracht ?


Wenn ich von den 4.400 möglichen bAV-Beiträgen pro Jahr nun die 1.920 Euro abziehe, die durch die monatlichen bAV-Beiträge zustande kommen, dann kann ich noch 2.480 Euro bAV-Beiträge "verteilen" auf :

  800 € Erfolgsbeteiligung (ca. 800 € Brutto Extrageld pro Jahr)= voll pfändbar
1.700 € Weihnachtsgeldauszahlung (ca. 1.705 € Brutto Extrageld) = bis zum Netto von 500 pfändbar
2.557 € Urlaubsgeldauszahlung (55% von 30 Tagen Urlaubs-Extralohn = 2.557 € Brutto Extrageld)= unpfändbar


Meine Schlussfolgerung ist : 

1)
Vom Urlaubsgeld sollte ich gar nichts in die bAV abführen, da voll unpfändbar
Im Monat der Urlaubsgeldauszahlung bekomme ich ca. 5657 € Total (3100 Gehalt + 2557 U-Geld)
Pfändbarer Betrag bleibt gleich wie bei normalem Monatsgehalt.
Der Netto-Gehaltsanteil, der aus dem Urlaubsgeldbrutto entsteht, bleibt unpfändbar.
Quasi müsste die Lohnabrechnung also zwei Netto-Zahlungen unterschiedlich berücksichtigen.
Frage II)
Richtig ? Falsch ? :dntknw:

2)
Im Monat der Erfolgsbeteiligung bekomme ich eine voll pfändbare Bruttoauszahlung von maximal ca. 3.900 €
Davon werden 160 Euro sowieso als Monatsbeitrag abgeführt.
Davon werden 150 Euro Riester abgeführt.
:gruebel:
Frage III):
Wieviel Euro bAV-Anteil von den ca 700 bis 800 Euro Erfolgsbeteiligung kann ich dann abführen, wenn ich ca. 1400 Euro unpfändbares Netto in diesem Monat als Gehaltsauszahlung für Lebensunterhalt benötige?
 :neutral:


3)
Im Monat der Weihnachtsgeldauszahlung beträgt mein Gesamt-Bruttolohn 4.805 €
160 € werden davon sowieso als Monatsbeitrag bAV abgeführt.
150 € werden davon in die Riester abgeführt.
500 € Netto sind vom Weihnachtsgeld unpfändbar.

Frage IV)
Wieviel bAV-Euros muss ich jetzt in die bAV abführen, damit quasi dem TH nichts mehr zum pfänden bleibt ?
Mit den unpfändbaren € 1.528 (1028 € + 500 €) komme ich im Dezember ja sowieso gut aus.

Also kann ich soviel bAV einzahlen, dass nur noch das unpfändbare Netto verbleibt.

Frage V)
Für das BAV, das vom Weihnachtsgeld abgeführt wird, wäre der größte Anteil (1.800 Euro)der "Birnen-Anteil" = nur noch Lohnsteuerfrei, SV muss aber abgeführt werden.

Werden die Äpfel und Birnen nicht scheibchenweise von den 4.400 Euro gesamt-bAV abgezogen, und bei der Weihnachtsgratifikation bleibt quasi der 1.800 Euro Birnenanteil übrig ? Oder werden Äpfel und Birnen von jeder bAV-Zahlung (auch von meinen monatlichen 160 Euro bAV) anteilig in Abzug gebracht ?
(Dann wären von 160 € monatlicher bAV-Einzahlung 60 % komplett abgabenfrei = 96 Euro und 64 Euro = 40 % wären nur lohnsteuerfrei)

Ich hab mir schon bAV-Beitragsrechner aus dem Internet gesucht und kann die "normalen" Monate auch berechnen, der Urlaubsgeld-Monat ist mir schon nicht ganz klar, aber der Erfolgs-Beteiligungs-Monat und der Weihnachtsgeldmonat übersteigt wirklich meine Kenntnisse in Bezug auf Lohn- und Gehaltsabrechnung.

 :neutral: Ob ich hier "den Profi" für solche Berechnungen finde ?  :cool:

Ich hab noch einen Termin mit Lohnabteilung des AG. Da möchte ich schon konkrete Vorstellungen äussern können, da die Dame mir evtl. eine Probeabrechnung machen könnte, aber sicher nicht bereit ist, 10 Varianten für mich durchzuprobieren.

Im übrigen habe ich gelesen, SAP wäre sehr "zickig"  :Oh_no:was die Abrechnung von Lohnpfändung betrifft.

Himmel hilf  :dntknw:...   oder ein Spezialist  :cool: aus der Runde hier ...  :respekt:
Auch für sachdienliche Hinweise zum Äpfel-Birnen-Berechnungsmodus wäre ich schon dankbar !  :juchu:

Und : Danke fürs Lesen dieses langen Beitrags ! :hi:





















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