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Autor Thema: Berechnungvon Nachtzuschlägen und Mehrstunden  (Gelesen 3269 mal)

tanja2000

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Berechnungvon Nachtzuschlägen und Mehrstunden
« am: 24. November 2012, 15:41:22 »

Hallo Ihr lieben. Ich brauche mal wieder eure fachkundige Hilfe.
Mein AG ist neu im Umgang mit Personen in der Insolvenz und hat nun Probleme, meinen Lohn richtig zu berechnen.
Hoffentlich kann mir jemand helfen, ich kann dem AG das nicht so richtig vermitteln.

Situation ist folgende:

Vertraglich geregelte Stunden pro Monat = 170
Geleistete Stunden = 210

Grundlohn = 8,50 plus 1,28 Nachtzuschläge (werden auf ALLE Stunden gezahlt, arbeite nur Nachts)

Was bleib mir nun und welcher Betrag muss abgeführt werden? Die Differenz zwischen 210 und 170 Stunden
aind doch Mehrarbeit oder?

Bitte, bitte helft mir.

LG, Tanja
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InsOmania

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Re: Berechnungvon Nachtzuschlägen und Mehrstunden
« Antwort #1 am: 24. November 2012, 16:35:59 »

Voll pfändbar sind Zuschläge für Nacht-, Schichtarbeit, Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Essenszuschüsse und Geldwerte Vorteile für die private Mitnutzung eines Dienstwagens.

Überstunden sind zu 50% pfändbar



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Beste Grüße
 

Der_Alte

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Re: Berechnungvon Nachtzuschlägen und Mehrstunden
« Antwort #2 am: 24. November 2012, 18:25:37 »

Zumindest für den öffentlichen Dienst hat jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Stuttgart&Datum=11.06.2012&Aktenzeichen=3%20K%20878/12)anders entschieden und solche Zulagen als unpfändbar deklariert. Die Argumentation des Gerichts ist interessant und wirft ein ganz anderes Licht auf den Gesetzeswortlaut. Der Berichterstatter hat ziemlich intensiv in der Entstehungsgeschichte des Gesetzes geforscht und räumt mit bisheriger Kommentarmeinung auf.
Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich, hoffentlich kommt es in dieser Frage zu einem höchstrichterlichen Urteil, das Thema wäre es allemal wert.
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tanja2000

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Re: Berechnungvon Nachtzuschlägen und Mehrstunden
« Antwort #3 am: 25. November 2012, 15:07:32 »

Danke euch für die Antworten.
Aber ich glaube, ich muss die Frage noch ein wenig anders stellen, um meine Frage zu verdeutlichen :cheesy:

Ich muss quasi meinen "Bereinigten Netoolohn" ausrechen.
Und da genau ist der Knackpunkt. Wie verhält es sich mit den Nachtzuschlägen und Mehrstunden?

Hier nochmal das Beispiel

Bruttolohn OHNE Nachtsunden 1407 € = 1066, Netto
Nachstunden Netto            221 €
Mehrstunden OHNE Nachstunden 297 €  ( aus Mehrarbeit )
Nachstunden Netto             44 €  ( aus Mehrarbeit )

Wie ist die Berechnung anzusetzen? Mehrstunden sind ja nur zu 50 % pfändbar, werden aber in BRUTTO gezahlt.
Nachstunden sind immer steuerfrei und somit in NETTO.

Welchen Betrag muss ich denn an den TH abführen? Ich verstehe gar nichts mehr :dntknw:

Wäre echt lieb, wenn mir jemand die Berechnung erklären könnte. Ich weiss, dass ist ziemlich schwer.

Danke euch, Tanja

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Roja54

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Re: Berechnungvon Nachtzuschlägen und Mehrstunden
« Antwort #4 am: 25. November 2012, 21:02:13 »


Hallo  Tanja,

Ich habe auch Inso hinter mit und musste auch den pfändbaren Anteil selber ausrechnen.

Zunächst nur zur "Kontrolle" und das letzte Jahr, da ich selber überweisen musste, weil es dem AG zuviel "Arbeit" war  :whistle:

Die lieben Helfer hier sind echt klasse und ich hab Einiges von ihnen gelernt und kann Dir jetzt vielleicht weiterhelfen

Also zunächst einmal:

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann steht in Deinem Arbeitsvertrag 170 Stunden “fest”.
 
Ist darin Freizeitausgleich vermerkt, anstatt Bezahlung? Denn das wäre dann noch mal eine andere "Nummer"  :?

Wie InsOmania schon schrieb:
Zitat

Voll pfändbar sind Zuschläge für Nacht-, Schichtarbeit, Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Essenszuschüsse und Geldwerte Vorteile für die private Mitnutzung eines Dienstwagens.

Überstunden sind zu 50% pfändbar


Heißt also, dass unerheblich ist, was Dir Brutto oder Netto an Ü.Std. berechnet wird oder Anders ausgedückt zu Deinem Satz:
Zitat
Nachstunden sind immer steuerfrei und somit in NETTO.

Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei, denn das hat mit Sozialabgaben, wie KK, RV usw. nichts zu tun und werden daher im Gesamtbrutto berücksichtigt, es sei denn Du bekommst die "steuerfreien" Stunden zum eigentlichen Netto dazu. Aber dann ist das auch kein "Gewinn" für Dich, weil das dann wieder zum Auszahlungsbetrag dazugehört und sich somit der pfändbare Anteil unter Umständen erhöht, weil immer von dem Auszahlungsbetrag ausgegangen und ermittelt wird.

Beispiel:
2000,-  Brutto Gesamt = Regelarbeitszeit + Ü- Std =  1.340,43 Euro (m. Kist und Kinder)
 
Angenommen es sind 40 Ü-St. für 300,- € Brutto,

davon die Häfte ist pfändungsfrei gestellt, also 300,- € ./. 2 = 150,- €.

diese 150,- € vom Nettolohn abziehen 1340,43 € - 150,- € = 1190,43 € und dafür den pfändbaren Betrag in der Pfändungstabelle ablesen, das wäre bei dem Beipiel ein Pfändungsbetrag von 112,78 €.

Dann hättest Du 1227,65 € die Dir verbleiben.

Das ganze musst Du natürlich auf Deinen Lohn, bzw. Verhältnisse übertragen.

Aber wenn Dein AG die Pfändungsverantwortung übernommen hat oder vom TH dazu beauftragt wurde, dann ist ER auch für die richtige, ordnungsgemäße Überweisung in die Pflicht genommen, soll heißen, wenn er zu wenig oder zuviel überweist, dann kann Dir Keiner an Kragen und Du musst Dich nicht damit befassen  :wink:, wobei, wenn er zuviel abführt, dann ist das weg und Du kannst versuchen, dass der TH Dir das zurücküberweist oder Deinen AG zur Kasse bitten.

Allerdings; kleiner Tipp von mir, überprüfe selbst Deine Stunden und was Du rausbekommt, halbe Brutto Ü-Std. abziehen und in der Pfändungstabelle ablesen und mit dem vergleichen was auf dem Konto landet  :wink:, dann merkst Du am Schnellsten, wenn was nicht stimmt.

Das Problem kenne ich auch nur zu gut, mein AG hat einen 4stelligen Betrag zuviel überwiesen, bis ichs gemerkt hatte  :sad:, bzw. bis ich mein Gehalt selber errechnete mit Hilfe, des BEK Rechners  :cheesy:

Er hatte 2 Abrechnungen gemacht, eine "normale" und eine mit den halben Brutto Ü-Stunden  :gruebel:.

Von der "normalen" hat er Steuer und Sozialabgaben abgeführt und mit der anderen den Pfändungsbetrag ermittelt und überwiesen.

Du siehst also, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und schon ganz und gar wenn der AG ein "Insoneuling" ist  :wink:

Dazu kann man einen Gehaltsrechner aus dem Inet benutzen (z.B. von er BEK oder sonstige), haben bis auf einige ct. alle das gleiche Ergebnis. Hier kann man auch Kinder und KiSt. wählen, damit es stimmt  :whistle:

Und noch was....Dein AG soll bitte Regelarbeitszeit und Überstunden gesondert auf der Abrechung ausweisen, sonst hast Du ein Problem, wenn Du dem TH Abrechunungen vorlegen musst.

Für Den zählt nämlich nur was auf einen Blick zu erkennen ist, denn er macht sich nicht die Mühe Regelarbeitslohn und Ü-Std. auseinander zu klamüsern.

Ich hoffe Du kommst jetzt mit der Berechnung klar. Wenn nicht....einfach nochmal fragen  :cheesy:

Ist halt schwierig auszurechnen ohne genaue Zahlen  :?.

liebe Grüße

Roja
« Letzte Änderung: 26. November 2012, 10:38:07 von Roja54 »
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tanja2000

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Re: Berechnungvon Nachtzuschlägen und Mehrstunden
« Antwort #5 am: 26. November 2012, 13:33:02 »

Ohhh, ich danke Dir! Damit hast Dumir ja schon sher geholfen.
Wie ist es denn mit den Nachtzuschlägen? Die werden ja in netto gezahlt.
Werden die auf das Brutto aufgeschlagen? Wie istdas hier genau?

LG, Tanja
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Roja54

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Re: Berechnungvon Nachtzuschlägen und Mehrstunden
« Antwort #6 am: 26. November 2012, 14:26:51 »

Hallo Tanja,

freut mich, dass ich Dir ein bisschen Licht ins Dunkel der "Inso" bringen konnte.

Zitat
Wie ist es denn mit den Nachtzuschlägen? Die werden ja in netto gezahlt.
Werden die auf das Brutto aufgeschlagen? Wie istdas hier genau?

Das ist leider nicht so einfach zu beantworten, da ich nur von dem ausgehen kann, wie das bei mir berechnet wurde  :?.

Wenn es erlaubt ist, werde ich Dir dazu etwas per PN schreiben, wenn sich dann eine eine "Klärung" ergibt, dann man sie Antwort für alle sichtbar hier posten, wenn Du das zulässt oder gar selber machst :biggrin:.

Hier schon mal 2 Links mit Gehaltsrechnern

http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html

https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/Rundum-gutversichert/Leistungen-Beitraege/Beitraege/Beitragsrechner/Beitragsrechner.html?appInstanceId=1353954741077491&appView=configurator1View&webflowTraceContainerToken=1353954741077155&w-cm=MainNavSecondLevel_tdocid

Ich hoffe Du kannst die Links öffnen.

liebe Grüße

Roja
« Letzte Änderung: 26. November 2012, 19:36:55 von Roja54 »
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