"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: berufsschadensausgleich und nachzahlung - pfändbarkeit?  (Gelesen 3360 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
berufsschadensausgleich und nachzahlung - pfändbarkeit?
« am: 22. Oktober 2015, 18:31:05 »

hallo,

ist es korrekt, dass ein monatlich gezahlter berufsschadensausgleich nach  § 30 Abs. 3 ff. BVG nach tabelle pfändbar ist wie arbeitskommen?

wie sieht es mit nachzahlungen für einen zurückliegenden zeitraum aus, weil das versorgungsamt so lange benötigt hat,
um zu entscheiden?

wird diese für den zeitraum bis zur aufhebung des insolvenzverfahrens gepfändet und verbleibt mir ab der aufhebung/beginn der wvp?

anspruch auf den berufsschadensausgleich besteht rückwirkend ab mai 2012.

bin seit juli 2013 in der wvp. rsb im januar 2016.

danke.
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2015, 21:10:02 von VerzweifelteStudentin »
Gespeichert
 

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313
Re: berufsschadensausgleich und nachzahlung - pfändbarkeit?
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2015, 10:35:14 »

weiss das niemand?  :heulen:

google hilft nicht so wirklich weiter...
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: berufsschadensausgleich und nachzahlung - pfändbarkeit?
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2015, 09:43:05 »

Wie viele Empfänger von Berufsschadensausgleich mit gleichzeitiger Insolvenz mag es geben?

Ich würde (pragmatisch und als Laie) diese Nachzahlung als eine Rentenzahlung auffassen und diese auf
den Zeitraum, für diesen sie gezahlt wurde, entsprechend aufteilen und so mein neues pfändbares Einkommen für jeden Monat neu ermitteln und dies dem TH mit Bitte um Bestätigung ob so korrekt  mitteilen. Kopie Insolvenzgericht wie sonst auch immer. (Und ebenso auch für die noch offenenen wenigen Restmonate der WVP abrechnen.)
Abwarten was er antwortet. Und das Geld solange nicht ausgeben.

So oder so hast Du es ja bald geschafft.  
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 12:59:31 von KarlPaul »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: berufsschadensausgleich und nachzahlung - pfändbarkeit?
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2015, 17:17:44 »

Das setzt voraus, dass der Berufsschadensausgleich pfändbar ist.
Ein bisschen findet man schon dazu. Der Berufsschadensausgleich dient dazu, Einnahmen auszugleichen, die man deswegen nicht hat, weil man wegen bestimmter Gründe weniger verdient. Er ist gewissermaßen eine Lohnersatzleistung. Damit fällt er zum einen mE unter die Abtretungserklärung des § 87 InsO. Zum anderen habe ich nichts dazu gefunden, dass diese Leistung unpfändbar sein soll. Damit würde ich sagen, ist die Leistung pfändbar, allerdings wie Arbeitseinkommen unter den Lohnpfändungsgrenzen.
Ich sehe das auch so, dass die Nachzahlung wie von Karlpaul beschrieben auf die zugehörigen Monate zu verteilen ist.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz