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Autor Thema: Berufsverbot  (Gelesen 2104 mal)

mietzekatze

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Berufsverbot
« am: 19. Oktober 2010, 13:10:58 »

Hallo,

und zwar habe ich aufgrund meiner Schwangerschaft und meiner Arbeit, in welcher ich nicht weiter Arbeiten darf(giftige Stoffe usw) ein BV erhalten.
Heisst, ich bin zu haus und bekomm mein Gehalt weiter, eigentlich schön  :cheesy: aber auch langweilig manchmal.

Da ich ja nun nicht mehr arbeite wird mir ja nun auch kein fahrtgeld mehr bezahlt, was ja normal ist, nur mein Grundgehalt, ich hab mit Fahrtgeld auch schon zu wenig verdient  :neutral: trotz 40Std.Vollzeitjob und musste "nur" das monatliche 10€ für meinen Anwalt bezahlen,

jetzt wird es ja noch weniger sein, was auf dem Abrechnungszettel steht, bekomme ich dadurch Probleme mit meiner späteren Restschuldbefreiung, also das die mir das negativ auslegen könnten??

Habe bis jetzt immer alles sofort gemeldet wenn was war ect., nur das jetzt noch nicht, das ich BV hab, wollt ich evtl. persönlich vorbei gehen mit dem Abrechnungszettel und das besprechen, bescheid geben.

Mache mir aber trotzdem Sorgen, das etwas dadurch schief laufen könnte, bin jetzt im 3 Jahr.

Danke



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tomwr

Re: Berufsverbot
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2010, 14:47:17 »

Berufsverbot ? Von wem und warum ?
Meinst Du vielleicht Du bist freigestellt aufgrund des Mutterschutz ?

Sofern der Arbeitgeber Fahrtgeld zahlt bzw. Fahrtkosten übernimmt so ist die Kürzung grundsätzlich möglich da ja keine Fahrtkosten (zum Arbeitsplatz) mehr entstehen ?!
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mietzekatze

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Re: Berufsverbot
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2010, 17:04:10 »

Bin vom AG freigestellt worden, ist in meinem Job so, und mein Chef möchte kein Risiko eingehen. Er bekommt mein gehalt ja von der Krankenkasse voll wieder.

Das das Fahrtgeld wegfällt, weiss ich, mir gings nur darum, ob die mir später nen "Strick" daraus drehen könnten, wenn ich jetzt aufgrund des BV noch weniger verdiene?

Danke!

Gruss
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deagle

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Re: Berufsverbot
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2010, 17:50:01 »

Erstmal Glückwünsche von mir

kurz und Knapp, NÖ

Obliegenheitsverletzungen müssen schuldhaft von Dir begangen werden, wenn Dich Dein AG freistellt kannst Du nix machen!
Von daher genieße die Zeit!
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