Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cgschmidt am 05. Oktober 2011, 12:52:06
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Hallo,
ich bin seit 2010 in der WVP. Anteilig erhält der Insolvenzverwalter (Verbraucherinsolvenz) noch Erstattung für 2010, einen kleinen Teil bekomme ich wohl.
Frage: Im nächsten Jahr stelle ich wieder den Antrag. Darf das Finanzamt dann den Bescheid wieder an den Treuhänder schicken oder ist das dann nicht mehr zulässig?
Danke für hilfreiche Antworten!
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Die Erstattung für 2011 steht Ihnen in vollem Umfange zu, wenn das FA keine Forderungen aufrechnet.
Wenn das Gericht im seiner Entscheidung zum Schlusstermin nichts anderweitiges angeordnet hat, geht die steuerliche Verfügungsgewalt nach Verfahrensaufhebung wieder auf Sie über.