Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: thorodin am 19. Juli 2009, 13:21:49
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Hallo. Habe gestern einen Brief vom AG mit folgendem Text erhalten:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des ..............................
wird nach Durchführung des Verfahrens aufgehoben.
Heisst das, dass ich nun auf den Beschluss warte, der als Aufhebungsbeschluss bezeichnet wird? Oder ist da etwas anderes im Busch? Bin mir leider nicht ganz sicher.
LG
thorodin
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nach den zwei Zeilen zu urteilen,
könnte es der Aufhebungsbeschluss sein,
auf den Sie warten
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Irgendwie verstehe ich das alles icht so richtig. Ich dachte, dass das Verfahren über 6 Jahre läuft. Und diese 6 Jahre wären gleichzeitig die WVP. Warum wird das Verfahren denn vorzeitig aufgehoben? Mein TH ist leider nicht sehr kooperativ. Wäre sehr glücklich, wenn mir vielleicht jemand etwas Aufklärung zulassen kommen würde.
Liben Gruß
thorodin
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Das eigentliche Verfahren läuft vom Beginn der Eröffnung an in etwa zwischen 6 und 18 Monate , kommt darauf an, ob z.B. Immobilien zu verwerten sind oder wieviel das Gericht zu tun hat. Dann wird das Insoverfahren mit der Schlussrechnung aufgehoben und ist damit erledigt. Ab dann befindet man sich in der WVP, die jedoch ab dem Tag der Eröffnung des Verfahrens genau 6 Jahre läuft.
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Ahhhhh. Alles klar. Vielen lieben Dank.