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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Monte am 20. Januar 2015, 09:45:10

Titel: Beschluss vom Amtsgericht - Was heißt das genau für mich?
Beitrag von: Monte am 20. Januar 2015, 09:45:10
Guten Morgen,

könnte mir bitte jemand die Bedeutung des Beschlusses erklären?

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen ... wird heute, am 08.12.2014 mangels Masse ohne Schlussvertreilung aufgehoben(§200InsO).
Bzgl. der Einkommenssteuer-, Lohnsteuer-, Kirchensteuer-, Solidaritäts-, Zinsertragssteuer- und sonstigen Erstattungsansprüchen aus steuerlichen Nebenleistungen für das Jahr 2013 wird die Nachtragsverteilung angeordnet.

Die Steuererklärung für 2013 habe ich/Treuhänder doch schon vor langer Zeit gemacht und den Steuerbescheid für 2013 habe ich auch schon.
Daher versteh ich das nicht wirklich.

Schönen Tag & Liebe Grüße
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht - Was heißt das genau für mich?
Beitrag von: Insokalle am 20. Januar 2015, 17:38:59
Die Verfahrensaufhebung bedeutet, dass die Ankündigung der RSB rechtskräftig ist. Außerdem sind Sie nach Verfahrensaufhebung in der WVP. Sie müssen nun die Obliegenheiten des § 295 InsO beachten.

Wenn die ESt 2013 schon erledigt und eine Erstattung längst ausgezahlt wurde, könnte bei der Nachtragsverteilung möglicherweise ein Schreibfehler unterlaufen sein und es hätte 2014 lauten sollen. Der könnte schon im Antrag des TH sein oder bei der Beschlussfassung passiert sein.
Wobei eine NTV für 2014 eigentlich aufgeteilt werden muss auf die Zeiträume vor und nach Verfahrensaufhebung.

Wenn Sie richtig fair sein wollen, fragen Sie beim TH oder Gericht oder beiden nach.
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht - Was heißt das genau für mich?
Beitrag von: Monte am 21. Januar 2015, 12:00:21
Danke für die Info!

Ich habe vor einer Woche schon per Email bei meinem TH angefragt. Leider bis heute noch keine Antwort.
(Haben bis jetzt immer alles per Email geklärt)

Kann denn jetzt noch eine Änderung des Bescheids erfolgen bzw. einen Antrag auf Nachtragsverteilung kommen?
Unabhängig davon das ich wahrscheinlich nicht mal ein Rückzahlung erhalten werde, kam mir das sehr komisch vor.
Hauptsache es liegt keine Schuld bei mir bzw. kann mir was anlasten :-) !

L.G.
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht - Was heißt das genau für mich?
Beitrag von: Insokalle am 21. Januar 2015, 16:57:05
Ja, die NTV für die ESt 2014 kann angeordnet werden.
Wenn es eine Erstattung wird und diese an Sie ausgezahlt wurde, wird es aber schwierig. Es wäre daher zu überlegen, ob Sie sich mit der Steuererklärung beeilen.
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht - Was heißt das genau für mich?
Beitrag von: Monte am 06. Februar 2015, 14:14:22
Danke für die bisherigen Infos!

Könnte das dann auch noch bei meiner Einkommenssteuererklärung 2015 passieren?
Da würde ich auf jeden Fall, wegen meiner Fahrtkosten eine Erstattung bekommen?
Bin ja in 2016 auch noch in der WVP?

Lieben Dank & Schönes Wochenende!
Titel: Re: Beschluss vom Amtsgericht - Was heißt das genau für mich?
Beitrag von: Insokalle am 06. Februar 2015, 16:27:16
Zitat
Könnte das dann auch noch bei meiner Einkommenssteuererklärung 2015 passieren?

Nein, weil das Insolvenzverfahren 2014 aufgehoben wurde.