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Autor Thema: Beschluss vom Amtsgericht  (Gelesen 2475 mal)

teute

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Beschluss vom Amtsgericht
« am: 11. Februar 2013, 09:31:43 »

Hallo
ich habe vor einer Woche Post vom
Amtsgericht bekommen.
Darin stand der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung.
Bin ich nun in der Wohlverhaltensphase ?.
Im Internet stand das noch nicht.
teute
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Der_Alte

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Re: Beschluss vom Amtsgericht
« Antwort #1 am: 11. Februar 2013, 14:56:21 »

Ob und wann das im Internet steht, ist zweitrangig. Es gilt der Beschluss des AG, in dem die RSB angekündigt wird. Ab dem Beschlussdatum ist man in der WVP.
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Insokalle

Re: Beschluss vom Amtsgericht
« Antwort #2 am: 11. Februar 2013, 16:07:45 »

Darin stand der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung.
Bin ich nun in der Wohlverhaltensphase ?.
Nein, die WVP mit den Obliegenheiten des § 295 InsO beginnt erst ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Das kann noch ein paar Wochen dauern.

Nach § 289 InsO wird der rechtskräftige Beschluss öffentlich bekannt gemacht. Wenn sich die Gerichte daran halten, kann auch das noch dauern.
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doktor mabuse

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Re: Beschluss vom Amtsgericht
« Antwort #3 am: 13. Februar 2013, 16:19:14 »

Hallo,

stimme dem zu, siehe Amtsblatt:

"Zwei Tage nach Veröffentlichung wird der Aufhebungsbeschluss wirksam. Alle mit dem Insolvenzverfahren verbundenen Ämter sind damit aufgehoben. Der Schuldner erhält die volle Verfügungsmacht über sein verbliebenes Vermögen zurück. Zur Löschung des Insolvenzvermerks ergeht der Aufhebungsbeschluss auch an das Registergericht und das Grundbuchamt"

Gruß,
Doktor Mabuse

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Prinz Eisenherz

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Re: Beschluss vom Amtsgericht
« Antwort #4 am: 14. Februar 2013, 08:00:20 »

Eigentlich verstehe ich es auch nicht.
Wenn man nun in Inso geht wird einem ja auf Antrag hin wenn kein Versagensgrund vorliegt die RSB angekündigt.
Damit beginnt die WVP.
Ja und wenn man dann vom Gesetzesblatt ausgeht dauert diese WVP sechs Jahre.
Nun gibt es ja Schuldner die jeder für sich anders in die Pleite geschlittert sind.
Ich habe auch gelesen dass es Unterschiedlich lange dauert bis jemand dann Tatsächlich in einer Inso die RSB erteilt wird. Da gibt es Fälle wo das erst nach drei Jahren soweit ist. Bei mir ich habe im Juli 2010 angefangen und die RSB wurde mir zum Spätsommer vergangendes Jahr erteilt.
Warum passiert die RSB so wie es eigentlich aus dem Gesetz hervorgeht nicht schneller ?
Klar es zählt dann nur noch die verbliebene Zeit hochgerechnet auf sechs Jahre.
Aber Frage, kann es damit zu tun haben das dies bei der vielzahl der Verschuldeten Bürger liegt und Gerichte bzw die THs damit überhaupt nicht hinterherkommen ?
Wer weiß was und kann dazu was Schreiben.
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doktor mabuse

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Re: Beschluss vom Amtsgericht
« Antwort #5 am: 14. Februar 2013, 09:33:06 »

Hallo,

mir scheint, hier wird Ankündigung der RSB und tatsächliche Erteilung der RSB durcheinandergeworfen.
Erst kommt die Ankündigung, siehe unten:

§ 291
Ankündigung der Restschuldbefreiung.(1) Sind die Voraussetzungen des § 290 nicht gegeben, so stellt das Gericht in dem Beschluß fest, daß der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 nicht vorliegen.

(2) Im gleichen Beschluß bestimmt das Gericht den Treuhänder, auf den die pfändbaren Bezüge des Schuldners nach Maßgabe der Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2) übergehen.

Jetzt folgt in der Regel die Aufhebung des Verfahrens:

§ 200
Aufhebung des Insolvenzverfahrens.(1) Sobald die Schlußverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

(2) Der Beschluß und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekanntzumachen. Die §§ 31 bis 33 gelten entsprechend.

Erst JETZT beginnt die WVP und NACH Ablauf der gesamtzeit von 6 Jahren wird die RSB erteilt (sofern sie nicht angefochten wird)


Gruß,
Doktor Mabuse
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