Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Palim am 11. Februar 2015, 15:48:20

Titel: Beschluss vom Gericht
Beitrag von: Palim am 11. Februar 2015, 15:48:20
Was heißt dieser Beschluss nun genau?

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der xxxx, handelnd unter xxxx Insolvenzverwalter xxxx wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO).

Dem Schuldner/der Schuldnerin wurde Restschuldbefreiung angekündigt (Laufzeit: 6 Jahre, beginnend am xx.xx.xxxx).

Kommt bezüglich der Restschuldbefreiung noch ein Urteil? Oder ist die damit bewilligt?

Danke Euch im Vorfeld.
Titel: Re: Beschluss vom Gericht
Beitrag von: GuentherN am 11. Februar 2015, 16:30:13
Hallo Palim,

die Restschuldbefreiung ist nun angekündigt. Jetzt gilt es während der Wohlverhaltensphase alle Pflichten zu erfüllen. Danach wird die Rechtschuldbefreiung erst rechskräftig, falls keine Versagensgründe vorliegen

gruß
Titel: Re: Beschluss vom Gericht
Beitrag von: Palim am 11. Februar 2015, 16:45:07
Hallo,

danke für Deine rasche Antwort! Ich stehe im engen Kontakt mit meiner Treuhändlerin und seid letztem Jahr läuft alles wie am Schnürchen.

Der einzigste Wehrmutstropfen sind die hohen Beträge die ich abführen muss an Sie, aufgrund des hohen Einkommens. Zumal ich jetzt noch kurz vor einer Beförderung stehe wo das Gehalt wieder ansteigt und ich demnach ja auch wieder mehr abgeben muss. Ich hoffe die nächsten Jahre gehen schnell vorbei, ich behalte einfach im Hinterkopf dass nach ablauf der gesamten Inso ich ja das Gehalt wieder für mich habe und finde es ein gutes Ziel darauf hinzuarbeiten.

Besten Dank
Palim
Titel: Re: Beschluss vom Gericht
Beitrag von: tuscanyleas am 13. Mai 2015, 00:22:41
Hallo,

danke für Deine rasche Antwort! Ich stehe im engen Kontakt mit meiner Treuhändlerin und seid letztem Jahr läuft alles wie am Schnürchen.

Der einzigste Wehrmutstropfen sind die hohen Beträge die ich abführen muss an Sie, aufgrund des hohen Einkommens. Zumal ich jetzt noch kurz vor einer Beförderung stehe wo das Gehalt wieder ansteigt und ich demnach ja auch wieder mehr abgeben muss. Ich hoffe die nächsten Jahre gehen schnell vorbei, ich behalte einfach im Hinterkopf dass nach ablauf der gesamten Inso ich ja das Gehalt wieder für mich habe und finde es ein gutes Ziel darauf hinzuarbeiten.

Besten Dank
Palim


Mit jeder Lohnerhöhung bleibt auch etwas mehr im  Nettotopf....trotz Pfändung

Ich kann immmer wieder sagen...durchhalten....es lohnt sich.

Ich war Gestern fertig...6 Jahre vorbei..ich habe die Pfändungen gar nicht mehr gemerkt da ich mein Leben darauf eingestellt habe.

Es ging mir auch hierbei zu keiner Zeit schlecht