Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
		Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: beasco am 03. Mai 2013, 14:35:23
		
			
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				Hallo,
 
 habe mir mal den Beschluss des AG durchgelesen und bin dabei auf folgenden Satz gestoßen:
 
 Der Treuhänderin ist die Überwachung der Erüllung der Obliegenheiten des Schuldners nicht übertragen.
 
 Was soll das bedeuten?
 
 Vielen Dank und sonnige Grüße aus Berlin
 
 Bea
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				Das bedeutet, das der TH kein Geld dafür bekommt, darauf zu achten, dass Sie die Obliegenheiten des § 295 InsO einhalten. Da müssen Sie halt selbst aufpassen.
			
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				Hallo "Alter",
 
 danke für die schnelle Antwort.
 
 Das habe ich mir schon gedacht, frage mich aber warum ich dauernd Gehaltsbescheinigungen, NAchweis über Miet- und Stromzahlungen an den TH schicken muss.
 
 Des weiteren würde mich doch mal interessieren, was der TH denn bekommt, wenn er nicht "auf mich aufpassen muss"?
 
 Herzlichen Dank
 
 Bea
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				a) weil er gegenüber den Gläubigern Nachweis für sein ordnungsgemäßes Handeln haben will, wobei Miete und Strom nun endgültig nicht mehr seine Baustelle sind
 b) Die Mindestvergütung beträgt 100 € + 19 € MWSt, ansonsten nach InsVV
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				Wiederhole nochmal.
 Das ganze ist ein Kudelmuddel.
 Wer blickt da durch. :juchu:
 
 
 Irrungen und Wirrungern ohne Ende. :coffee:
 
 
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				 :smoke:
 
 Guten Morgen,
 
 verstehe Deine Aufregung  :uneinsichtig: nicht,
 Prinz Eisenherz...
 
 is doch alles ok und dank "dem Alten" auch geklärt!
 
 Stressfreien Tag  :wow:
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				Lieber beasco
 Sieht dass so aus, als wenn ich mich Aufgeregt hätte.
 
 :lollol: Ach ist dass aber Aufgregend  :juchu:
 
 Eher war meine Antwort witzig gemeint aber mit ernstem Hintergrund.  :biggrin: