Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: beasco am 03. Mai 2013, 14:35:23
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Hallo,
habe mir mal den Beschluss des AG durchgelesen und bin dabei auf folgenden Satz gestoßen:
Der Treuhänderin ist die Überwachung der Erüllung der Obliegenheiten des Schuldners nicht übertragen.
Was soll das bedeuten?
Vielen Dank und sonnige Grüße aus Berlin
Bea
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Das bedeutet, das der TH kein Geld dafür bekommt, darauf zu achten, dass Sie die Obliegenheiten des § 295 InsO einhalten. Da müssen Sie halt selbst aufpassen.
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Hallo "Alter",
danke für die schnelle Antwort.
Das habe ich mir schon gedacht, frage mich aber warum ich dauernd Gehaltsbescheinigungen, NAchweis über Miet- und Stromzahlungen an den TH schicken muss.
Des weiteren würde mich doch mal interessieren, was der TH denn bekommt, wenn er nicht "auf mich aufpassen muss"?
Herzlichen Dank
Bea
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a) weil er gegenüber den Gläubigern Nachweis für sein ordnungsgemäßes Handeln haben will, wobei Miete und Strom nun endgültig nicht mehr seine Baustelle sind
b) Die Mindestvergütung beträgt 100 € + 19 € MWSt, ansonsten nach InsVV
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Wiederhole nochmal.
Das ganze ist ein Kudelmuddel.
Wer blickt da durch. :juchu:
Irrungen und Wirrungern ohne Ende. :coffee:
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:smoke:
Guten Morgen,
verstehe Deine Aufregung :uneinsichtig: nicht,
Prinz Eisenherz...
is doch alles ok und dank "dem Alten" auch geklärt!
Stressfreien Tag :wow:
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Lieber beasco
Sieht dass so aus, als wenn ich mich Aufgeregt hätte.
:lollol: Ach ist dass aber Aufgregend :juchu:
Eher war meine Antwort witzig gemeint aber mit ernstem Hintergrund. :biggrin: