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Autor Thema: Betriebskosten-Guthaben trotz WVP futsch ?!?  (Gelesen 2908 mal)

noris1028

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Betriebskosten-Guthaben trotz WVP futsch ?!?
« am: 18. Dezember 2013, 18:52:58 »

Hallo! Ich weiss dass die Frage schon öfter gestellt wurde, habe auch die Suchfunktion verwendet, aber ich bin mir bzgl. meiner persönlichen Situation einfach unsicher.  :neutral:

Ich habe mit Schreiben der Hausverwaltung vom 20.11.13 die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für 01.07.2012 - 30.06.2013 bekommen. Diese weisst ein Guthaben von 320,- Eur aus. Genau wie letztes Jahr hat die Hausverwaltung den Betrag gleich direkt an meinen Insolvenzverwalter überwiesen.

Soweit nichts neues dachte ich mir, als plötzlich (wenige Tage danach) der Beschluss vom Insolvenzgericht kam, dass mein Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben wurde. Im Wortlaut:

"Das Insolvenzverfahren wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.

Hinsichtlich Erstattungsansprüchen aus Einkommen- und Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für das Jahr 2013 bis zur Aufhebung des Verfahrens bleibt der Insolvenzbeschlag aufrechterhalten. Diesbezüglich wird Nachtragsverteilung angeordnet."

Der Beschluss ist (wie die Nebenkostenabrechnung) vom 20.11.2013

Steht mir das Guthaben demnach zu? :dntknw:

Gespeichert
 

eidechse

Re: Betriebskosten-Guthaben trotz WVP futsch ?!?
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2013, 11:38:31 »

Wann ist die Überweisung denn beim TH eingegangen. War das vor der Aufhebung, dann ist es Masse. Danach dann im Prinzip nicht mehr.

Wenn der TH das Geld aber bereits hat, wird er, wenn Sie die Zahlung verlangen, vermutlich die Nachtragsverteilung anordnen lassen. Und dann ist es weg.
Gespeichert
 
 

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