Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Kruemel72 am 08. März 2012, 20:49:42
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Ein freundliches Hallo an Alle,
ich bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben. :thumbup:
Folgendes Problem beschäftigt mich sehr:
seit Anfang 2009 befinde ich mich in einer IK. Ungewöhnlich 'zeitig' (sonst fast immer erst Mitte des Jahres) bekam ich meine Betriebskostenabrechnung.
Sie beinhaltet diesmal ein Guthaben, welches den Betrag einer monatliche Miete übersteigt. Ich vermute, es wurde ein Rechenfehler kompensiert,
denn in dem Jahr 2010, 2011 wurden mir nach Jahren erstmal Nachzahlungen auferlegt, welche ich quasi abstottern musste, da recht hoch (die Jahre zuvor hatte ich nie eine Nachzahlung).
Der überwiegende Teil des Guthabens wurde nun gleich verbucht auf die Miete für den aktuellen Monat, trotzdem besteht noch ein Rest,
welchen mir der Vermieter überweisen möchte.
Das Datum der Abrechnung ist der 05.03. mit einer benannten Auszahlung für den 19.03. .
Einen Tag später erhielt ich vom Gericht die Mitteilung, dass das Verfahren aufgehoben wird verweisend auf Paragraph 200, das Datum ist der 06.03..
Wie verhalte ich mich nun (auch gegenüber des IV), denn ich 'spare' ja in diesem Monat die Miet-Zahlung und würde noch eine Gutschrift erhalten?
Auch besteht ja dieser ungewöhnliche Zufall, da Beides fast zeitgleich ist?
lg;-)
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Entscheidend ist der Entstehungszeitraum der Erstattung..
Dieser liegt im Insolvenzverfahren, deshalb ist die Erstattung massezugehörig.
Es kann jederzeit NTV beantragt werden.