Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: horst69 am 16. Juni 2012, 15:25:32
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Hallo an Alle !
Ich habe ne Frage zur Erstattung von Betriebskosten und bin mir nicht ganz sicher.
Abrechnung für 2011 ist erstellt worden, Guthaben knapp 300€.
Nun ist es so, das ich das komplette Jahr 2011 im laufenden Inso Verfahren war, ab 01/2012 WVP.
Auszahlung wird in Kürze sein.
Frage:
Muss ich dem TH Meldung machen und die Kohle abgeben ?
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Das ist strittig.
Das Guthaben ist in der Inso entstanden und unterliegt damit der Nachtragsverteilung - soweit diese angeordnet wird. Wenn im Aufhebungsbescheid bereits ein Hinweis auf einen eventuellen NTV-Vorbehalt für Nebenkosten vermerkt ist, müsste man den TH informieren. Ansonsten meiner Meinung nach nur auf Nachfrage des TH.
Ich würde den TH nicht informieren, das Geld aber für ein halbes Jahr beiseite legen, falls doch noch eine Nachfrage kommt und NTV angeordnet wird.