Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: makro am 20. April 2009, 09:14:07

Titel: Bewerben, Berwerben, Bewerben
Beitrag von: makro am 20. April 2009, 09:14:07
Hallo,

Feuerwald hatt in einen anderen Thread geschrieben das sich ein Arbeitsloser in der WVP um die RSB nicht zu verwirken bewerben soll was das Zeug hält, egal wie sinnig es ist.

Wieviel dokumentierte Bewerbungen werden denn so pro Monat erwartet?

Ich bin nämlich in der "glücklichen" Lage 8 Jahre selbständig gewesen zu sein. Dies ist leider sehr hinderlich bei den Bewerbungen obwohl es sonst in meinem Lebenslauf keine einzige Lücke gibt, ich also immer gearbeitet habe. Derzeit bewerbe ich mich weniger, da ich an einer Weiterbildung von der Arbeitsagentur (bekomme ALG I da freiwillig versichert gewesen) teilnehme und derzeit ein neuer Job für die sehr interessante Fortbildung kontraproduktiv wäre, ich müßte diese dann sofort abbrechen.

Zwar hat mein Insolvenzverwalter noch nix gesagt, aber nicht das da später was kommt. Soll ich ihm die bisherigen Bemühungen dokumentieren oder abwarten bis er mal fragt?
Titel: Re: Bewerben, Berwerben, Bewerben
Beitrag von: ASNDO am 20. April 2009, 10:28:20
Hallo!

Bis zu meiner Insolvenz war ich ebenfall Freiberuflerin und weiß ziemlich genau vor welchen Problemen du jetzt stehst.
So weit ich das überhaupt beurteilen kann, liegt die Messlatte der Bemühungen unterschiedlich hoch - von IV zu IV. Ich selber bin bei einem, dem - gelinde gesagt - das fast schon egal ist. In der gleichen Stadt ist aber eine Anwältin, die lässt sich von Arbeitsloen Mandanten JEDE WOCHE eine Bescheinigung der Arbeitsagentur vorlegen, dass dort wenigstens die Leute im Computer nach Jobs gesucht haben.

Mein Bauchgefühl sagt mir: Wenn du keinen Job hast, würde ich zumindest 3 bis 5 Bewerbungen (und wenn es Telefonprotokolle sind) nachweisen.Auch ein kleines informatives Gespräch mit dem IV führen, dann weißt du was er von dir erwartet. Das zeigt dein persönliches Interesse die Inso vernünftig durchzuhalten. Nichts ist schlimmer, als auf einmal Post zu bekommen, wo du schreckend erfährst nicht genug getan zu haben - aus Unwissenheit!!!

Ich drück dir die Daumen!

P.S.:
Meine persönliche Lösung war: Bevor ich in irgendwelchen Fabriken oder Gärten rumackere, nutzte ich meinen LKW Führerschein und setzte mich auf einen Sattelzug und fuhr durch Europa. 4 Jahre lang war das auch ein hartes Brot. Vor allem als Frau.
Titel: Re: Bewerben, Berwerben, Bewerben
Beitrag von: paps am 20. April 2009, 21:07:49
Solange Sie unter Regie des ALG1 laufen, sollte die Anforderungen die die Agentur stellt ausreichend sein, zumal Sie jetzt eine Forbildung betreiben, die ihre späteren Aussichten verbessern soll.

Anders bei ALGII; hier sind zwar die Anforderungen durch die ARGE eigentlich auch ausreichend, leider wird das aber ncht bei allen Amtsgerichten so gesehen.

Es gibt im Netz Zahlen, die auf ein Bewerbungsaufkommen von bis zu 10 Bewerbungen die Woche sprechen.
Wie sinnvoll das ist, kann sich auch der Dümmste sicher vorstellen.

edit:
Ich vergass, sie sollten das wirklich mit dem IV besprechen, welche Anforderungen ihr Gericht als ausreichend ansieht.
Titel: Re: Bewerben, Berwerben, Bewerben
Beitrag von: makro am 21. April 2009, 09:17:23
Danke Paps für den Hinweis, ich denke ich werde den IV dann mal befragen was er sich so vorstellt.

Makro