Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Timo30 am 01. Januar 2013, 18:20:08

Titel: Bewerbung während WVP
Beitrag von: Timo30 am 01. Januar 2013, 18:20:08
Frohes Neues,

Ende des Jahres werde ich mich um eine neue Arbeitsstelle bewerben. Ich werde zu dieser Zeit noch in der WVP sein. Wie sind eure Erfahrungen bei Bewerbungsgesprächen? Wie reasgieren Chefs und Personalabteilungen auf eine Privatinso im Lebenslauf?
Titel: Re: Bewerbung während WVP
Beitrag von: Strike_back am 01. Januar 2013, 18:35:07
Wieso steht Ihr Insolvenzverfahren im Lebenslauf?

Eine Angabe im Vorstellungsgespräch ist normalerweise nicht zu verlangen. Klären sie vorher mit ihrem TH ab, ob er den Arbeitgeber informiert oder ob sie selbst den pfändbaren Anteil des Lohnes an ihn abführen. Wenn sie selbst abführen dürfen, würde ich persönlich nichts beim Arbeitgeber erwähnen.
Ich selbst habe mich vor einiger Zeit bei einem ehemaligen Arbeitgeber auf eine Führungsposition beworben. weil hier allerdings schon ein gewisses Vertrauensverhältnis bestand, habe ich offen mit ihm über das ganze gesprochen. (Bei mir kam es nicht wegen Konsumrausch oder Naivität zur Insolvenz...es waren "Nur" erhebliche verspekulationen zu Zeiten der "Wirtschaftskriese"). Mein Arbeitgeber schmunzelte nur und meinte: "Na hoffen wir mal nicht, dass sie meine Firma verkaufen!"......Trotz inso habe ich Zugriff auf Gelder des Unternehmens im Rahmen meiner Tätigkeit

Also man kann die Sache so oder so sehen. es kommt auf die Umstände und die jeweilige Situation an.
Titel: Re: Bewerbung während WVP
Beitrag von: Timo30 am 01. Januar 2013, 18:38:41
Wenn ich den pfändbaren Teil vom Lohn selbst abführen könnte bräuchte ich die Inso nicht erwähnen. Da muß ich mich demnächst bei meinemn TH erkundigen.
Titel: Re: Bewerbung während WVP
Beitrag von: Feuerwald am 01. Januar 2013, 19:21:02
Sie haben zunächst die Pflicht (Obliegenheit) sowohl das Gericht wie auch den Treuhänder anzuzeigen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis etwas ändert. Der TH hat im Grunde die gesetzliche Pflicht, die Abtretung dem Arbeitgeber offen zu legen.  Deshalb vorab mit dem TH grundsätzlich ob dieser dennoch bereit ist, davon abzusehen.
Titel: Re: Bewerbung während WVP
Beitrag von: sinagirl am 01. Januar 2013, 20:00:48
Ich selbst hatte noch glück das ich vor 2 jahren in meine firma eingestellt wurde. jetzt ist es leider so das sie keine leute mit schulden und insolvenzen mehr einstellen.Angeblich wegen unseren neuen mieter eine öffentliche behörde die sowas nicht dulden, man könne ja datenklau vornehmen etc.wünsche viel glück-lg sinagirl
Titel: Re: Bewerbung während WVP
Beitrag von: Nixmehrda am 02. Januar 2013, 11:35:32
Die TH scheinen hier ganz unterschiedlich zu ticken.
Habe mittlerweile den 3. Arbeitgeber und der TH hatte noch nie einen direkten
Kontakt mit Ihnen gesucht, was aber in meinem Fall egal wäre.