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Autor Thema: Bewerbungen und Nachweise darüber in der WVP  (Gelesen 2152 mal)

GelberHai

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Bewerbungen und Nachweise darüber in der WVP
« am: 22. Juni 2013, 17:51:33 »

Hallo,

ich befinde mich seit Juni 2012 in der WVP und muss mich nun nach einem neuen Arbeitsplatz umschauen, da Ende Juli mein jetziger Arbeitsvertrag endet. In diesem Zusammenhang beschäftigt mich die Frage, wie weise ich mein Bemühen "prozesssicher" nach?

Schicke ich z.B. direkt über eine Firmenhomepage meine Unterlagen per Upload habe ich nicht wirklich einen Nachweis, dass ich das getan habe. Mache ich dann einen Screenshot? Rufe ich an, weil das vom Unternehmen gewünscht ist, habe ich nicht einen sicheren Nachweis, dass ich dies getan habe. Telefonrechung mit Einzelnachweis? Bewerbe ich mich über Jobbörsen, entsteht das gleiche Problem. Die Option "Direkt bewerben" heißt Upload der Unterlagen ohne direkten Nachweis. Dies muss ich doch aber im Zweifelsfall meinem TH oder auch den Gläubigern nachweisen, wenn es von Nöten sein sollte. "Früher" waren Papierbewerbungen per Einschreiben der sicherste Nachweis. Heute gehen die Firmen mit der Zeit und alles läuft online und papierlos. Auch sehe ich sehr oft den Hinweis "Wenn Sie als Kandidat in Frage kommen, kontaktieren wir Sie. Ansonsten haben Sie Verständnis, dass wir nicht von uns hören lassen..." (sinngemäß). Wie weise ich das nach, dass ich verschickt habe, aber keine direkte Absage bekommen habe?

Ich hoffe ihr versteht, worauf ich hinaus will und habt Tipps und/oder Erfahrungen, wie das zu handhaben ist.

Und auch in diesem Zusammenhang die Frage: wie viele Bewerbungen muss man denn nachweisen, damit ein Gläubiger nicht mit einem Versagensantrag kommt? Es steht selbstverständlich außer Frage, dass ich mich redlich um einen neuen Job bemühe werde, aber es wäre hilfreich, ein paar Richtlinien diesbezüglich zu haben. Gibt es dazu konkrete Urteile, was aktuell im Insolvenzverfahren als ausreichend empfunden wird?
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sinagirl

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Re: Bewerbungen und Nachweise darüber in der WVP
« Antwort #1 am: 24. Juni 2013, 20:05:56 »

Hallo! Schreibe Dir das doch separat auf, wo und als was Du Dich beworben hast. Du kannst ja auch Deine E-Mails ausdrucken falls der Arbeitgeber Dir Deine Bewerbung oder Absage bestätigt. Dieses legst Du dann an den TH vor.
Wenn der TH ein Interesse hat das zu Kontrollieren wird er es eventueöl auch telefonisch oder schriftlich erfragen, ob Du Dich auch tatsächlich da Beworben hast. Was ich nicht glaube. Wenn Du mal arbeitslos warst wollten die auch Nachweise von Bewerbungen und ich habe es in eine Tabelle aufgeschrieben mit Namen und etc. Das war ausreichend und wurde akzeptiert.
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Insokalle

Re: Bewerbungen und Nachweise darüber in der WVP
« Antwort #2 am: 25. Juni 2013, 11:29:39 »

BGH IX ZB 224/09: Ungefähre Richtgröße sind 2-3 Bewrbungen pro Woche sofern entsprechende Stellen angeboten sind.

Weiter heißt es: Welchen Umfang die Bemühungen des Schuldners im Einzelnen aufweisen müssen, um eine hinreichende Arbeitsplatzsuche belegen zu können, lässt sich nicht allgemein gültig klären, sondern ist unter Berücksichtigung branchenbezogener, regionaler und individueller Umstände einzelfallbezogen zu beurteilen.

Nachweise für die Bewerbungen ist schon schwierig, weil sich der Arbeitgeber bei Initiativbewerbungen nicht melden muss. Neben den genannten Vorschlägen hilft mögl. bitten um eine Reaktion bzw. zumindest Rücksendung der Unterlagen.
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Nixmehrda

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Re: Bewerbungen und Nachweise darüber in der WVP
« Antwort #3 am: 25. Juni 2013, 12:38:54 »

Ich hatte auch einmal eine Phase mit Bewerbungen und deren Nachweis.
Ich habe mir ein extra Email Konto dafür angelegt und habe noch heute alle Bewerbungsmails die ich versandt hatte, plus Antworten und Bestätigungen wenn man etwas auf einer Webseite abesandt hatte, gespeichert.
Ich denke das sollte so ausreichen.
Papierbewerbungen hatte ich nicht mehr.
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GelberHai

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Re: Bewerbungen und Nachweise darüber in der WVP
« Antwort #4 am: 26. Juni 2013, 02:42:12 »

@Nixmehrda

Das finde ich einen sehr guten Ratschlag und werde dasselbe tun. Vielen Dank!!!

@Insokalle

Danke fuer den rechtlichen Hinweis.


Das alles hilft schon mal weiter.
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