Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: jupp am 28. Oktober 2009, 13:42:21
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Hola,
ich führe ein privates Regelinsolvenzverfahren durch, und arbeite für eine Firma die mich das FirmenKFZ auch privat nutzen lässt.
meine Frage:
die Nutzung ist ja ein Geldwerter Vorteil, dementsprechend gehe ich davon aus dass ich sie bei meinem Insolvenzverwalter als Einkommen melden muss, nur in welcher Höhe ?
1. in Höhe der tatsächlichen Abschriften des KFZ Wertes aus Kaufpreis
2. in Höhe von 1 % des Bruttolistenpreises ?
Vielen Dank für die Info
freundliche Grüsse
Jupp
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Zunächst sind unzählige Beiträge zu diesem Thema im Forum. Einfach mal "Firmenwagen" in die
Suche eingeben.
ein Firmenfahrzeug ist die denkbar teuerste Fortbewegungsvariante in der Insolvenz bei abhängig beschäftigten, da aufgrund der 1% Regelung das nettoeinkommen eben um diesen Betrag erhöht wird. Daher ist aus eine höhere Pfändung abzuführen ohne dass man dafür mehr "Netto" tatsächlich bekommen hat.
Es sei denn, Ihr Firmenfahrzeug ist ein LKW, der sich nicht für Privatfahrten eignet.
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Hallo, tschuldigung das ich mich hier so einfach einklincke. Aber der Beitrag von Lucca_m hat mich jetzt schon wieder etwas unsicher gemacht. Meinte im Forum einige male gelesen zu haben, das man sich in der WVP wieder ein Auto kaufen kann (voausgesetzt man hat Geld dafür) . Heißt das jetzt wenn ich in der WVP ein Auto kaufe muß ich höhere Pfändungsbeträge zahlen ? Bin noch neu hier und bitte um Nachsicht.
Freundliche Grüße Molly
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lucca_m s Antwort bezog sich auf einen Firmenwagen. Sie können sich einen Porsche kaufen und vor dem Büro des IVs parken.
mfg
Paula41
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Sie können sich einen Porsche kaufen und vor dem Büro des IVs parken.
Das ginge mir runter wie Öl.... :smoke:
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DAs interessiert den IV eine ...