"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Bin auf der Zielgeraden  (Gelesen 3930 mal)

Meveric1973

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Bin auf der Zielgeraden
« am: 28. Mai 2013, 19:37:40 »

Hallo liebe Forumser :biggrin:

Ich hab es auch fast geschafft. Am 17.07.2013 um 11:00 Uhr endet meine WVP. Also, wenn nichts mehr dazwischen kommt, habe ich die lang ersehnte RSB in der Tasche.

Ich weiß, dass hier schon  viel darüber gepostet wurde. Aber trotzdem habe ich noch ein paar Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Mir wurden von Beginn an meiner Inso,  monatlich so zwischen 250-350,- € von meinem Gehalt gepfändet. Sind, denke ich, grob überschlagen  so ungefähr 20.000 Euronen.
Meine Fragen lauteten nun.

1.) Werden von den einbehaltenden Pfandbeträgen die Verfahrenskosten gleich mit gedeckt? Oder sind diese, weil ja gestundet, erst im Anschluss zu begleichen?

2.) Ab wann muss der TH die Gläubiger über die bevorstehende Beendigung der WVP informieren?

3.) Müssen die Pfandbeträge bis zum Ende des Verfahrens, also über den Endtermin der WVP hinaus, abgeführt werden? Bekomme ich diese rückerstattet?

4.) Kann ich eigentlich nach dem Termin, 17.07. 13 bereits wieder eine Nebentätigkeit ausüben ohne den TH und das AG darüber zu informieren?

Ich glaube ich habe alles, was mich am meisten interessiert. Werde immer unruhiger, je näher der Schlusstermin in greifbare Nähe rückt. Ich hoffe es geht alles glatt.

Danke schon mal für die Antworten  :biggrin:

LG Meveric
 
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Bin auf der Zielgeraden
« Antwort #1 am: 29. Mai 2013, 10:29:47 »

Stand des Insolvenzverfahrens?

Zu 1: Verfahrenskosten gehen vor und werden zuerst bezahlt (nach Aufhebung: § 292 Abs. 1 InsO).

Zu 2: Gar nicht. Das Insolvenzgericht führt die Anhörung der Insolvenzgläubiger vor der Entscheidung über die RSB durch (§ 300 Abs. 1 InsO).

Zu 3: Hängt vom Stand des Verfahrens ab. Ist es aufgehoben, endet die Abtretungserklärung nach 6 Jahren und es wird nichts mehr an den TH abgeführt.
Ist es nicht aufgehoben, wird weiter abgeführt aber nach Erteilung der RSB erstattet.

Zu 4: Ja, wenn das Verfahren aufgehoben war.

Falsche Begrifflichkeiten verwendet? Schlusstermin sollte längst gewesen sein. Auch wenn das Verfahren dem Ende entgegengeht, der Verfahrensstand (aufgehoben oder nicht) ist wichtig, um Fragen zu beantworten.


Gespeichert
 

Fragende

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29
Re: Bin auf der Zielgeraden
« Antwort #2 am: 29. Mai 2013, 11:35:34 »


...

Zu 3: Hängt vom Stand des Verfahrens ab. Ist es aufgehoben, endet die Abtretungserklärung nach 6 Jahren und es wird nichts mehr an den TH abgeführt.
Ist es nicht aufgehoben, wird weiter abgeführt aber nach Erteilung der RSB erstattet.

....



Sorry, dass ich mich hier auch mal wieder einklinke. Aber was du hier schreibst stimmt in meinem Fall wieder nicht zu.
Mein Verfahren wurde am 08.05.2007 eröffnet, und auch wenn ich am Anfang diesen Monats Post vom AG bekam in der mir mitgeteilt wurde, dass darüber zu entscheiden ist ob mir die RSB erteilt wird UND gleichzeitig im Schreiben steht "Das Verfahren dauert weiterhin an", sind die Abtretungen bei meinem Arbeitgeber abgeschlossen. Es wird nichts mehr abgeführt.

Ich weiss, Ausnahmen bestätigen die Regel, und diese Ausnahme scheint von vorne bis hinten ich zu sein   :fuchsteufelswild:
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Bin auf der Zielgeraden
« Antwort #3 am: 29. Mai 2013, 15:38:59 »

Zitat
Ist es nicht aufgehoben, wird weiter abgeführt aber nach Erteilung der RSB erstattet.

Das hab ich mir nicht ausgedacht, das stammt vom BGH (IX ZB 247/08).
Wenn Ihr das Gericht das anders macht und schon vor Erteilung der RSB die Abtretung für erledigt ansieht, obwohl das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde und damit eigentlich die Abtretungserklärung noch gar nicht greifen kann, dann haben Sie wohl Glück gehabt.
Gespeichert
 

Fragende

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29
Re: Bin auf der Zielgeraden
« Antwort #4 am: 29. Mai 2013, 17:52:50 »

Ich weiss, dass sie sich das nicht ausgedacht haben :-).
Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass die 6 Jahre der Abtretung vorbei sind und somit nichts mehr abgeführt wird. Warum nach 6 Jahren das Verfahren noch nicht beendet ist gibt mir auch Rätsel auf.
Gespeichert
 

Meveric1973

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Bin auf der Zielgeraden
« Antwort #5 am: 29. Mai 2013, 21:15:52 »

Hallo Insokalle.

Danke für die Antworten. Mein Verfahren wurde nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO und per Beschluss des zust. AG am
01.08. 2008 aufgehoben.

Somit kann ich davon ausgehen, dass nach Beendigung der WVP die Abtretungserklärung erlischt und nichts mehr an den TH abgeführt wird.

Allerdings bezweifle ich, dass dies meinem Arbeitgeber bekannt ist.

Informiert ihn der TH, dass keine Pfändungsbeträge mehr abgeführt werden müssen oder muss ich das erledigen??

Gruß Meveric
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Bin auf der Zielgeraden
« Antwort #6 am: 30. Mai 2013, 11:16:49 »

Ich würde nicht davon ausgehen, dass ein TH den Arbeitgeber an den Ablauf der 6 Jahre erinnert. Das sollte der Arbeitgeber eigentlich im Blick haben. Sicherheitshalber können Sie sich vergewissern, dass er das beachtet.
Gespeichert
 

Meveric1973

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Bin auf der Zielgeraden
« Antwort #7 am: 30. Mai 2013, 20:33:51 »

Danke. Na dann werde ich mal meinen AG anschreiben und ihn über diesen Umstand informieren. 

Mal sehen was passiert. Welcher Paragraph in der InsO sagt aus bzw. wo steht geschrieben, dass nach Aufhebung des Verfahrens und Ende der WVP nicht mehr abgetreten werde braucht??

Eine andere Frage noch. Als Gläubiger ist u. a. noch das Finanzamt bei mir im Boot. Die haben aber die Steuerschuld mit den einbehaltenden Steuernachzahlungen aufgerechnet. Ich weiß nur nicht in wie weit da noch Forderungen bestehen. Meine Steuererklärungen für die Jahre 2010- 2012 müsste ich noch abgegeben. Laut Steuerrecht habe ich ja 4 Jahre Zeit dazu.

Nun die Frage:

Ist die erlangung der RSB gefährdet? Wird eine bestehende Forderung evtl. noch nach Erteilung der RSB aufgerechnet?

Danke schon mal für Ihre Antwort.

Gruß Meveric




Gespeichert
 

Insokalle

Re: Bin auf der Zielgeraden
« Antwort #8 am: 31. Mai 2013, 12:09:24 »

§ 287 Abs. 2 InsO:
Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, dass der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.

Zitat
Ist die erlangung der RSB gefährdet?
Nein

Zitat
Wird eine bestehende Forderung evtl. noch nach Erteilung der RSB aufgerechnet?
Da streiten sich die Geister. Es ist möglich, dass nicht aufgerechnet wird. D.h. es scheint viele FA zu geben, die das nicht machen und die Erstattung auch aus den Jahren der WVP nach Erteilung der RSB auszahlen.

Gespeichert
 

Meveric1973

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Bin auf der Zielgeraden
« Antwort #9 am: 02. Juni 2013, 08:27:19 »

Hallo Insokalle

Danke für Ihre Antwort.

Na dann hoffe ich mal ob alles klappt.

Ich bedanke mich für die nette Kommunikation.

Gruß Meveric


 
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz