Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cocktail am 29. Oktober 2012, 15:11:00
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Hallo an Alle hier,
Bitte entschuldigt meine "dämlichen" Fragen - habe erst heute diese fantastische Seite entdeckt, wo habt Ihr euch so lange vesteckt.... :biggrin:
Kurz zum Sachverhalt:
Seit 2009 bin ich in der Privatinsolvenz
Beamter im Vorruhestand, geschieden mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern -14 und 19 Jahre
Mein Insovenzverwalter ist äusserst unkooperativ -verweigert mir z.B. die Zusendung der aktuellen Gläubigeraufstellung, dies musste ich übers Gericht einholen, bei der Neuberechnung der Pfändungsgrenze bei der Volljährigkeit der Tochter und einige anderes...
Daten:
Vorruhestandsbezüge: 1500 € netto
Kindesunterhalt gesamt: 547€
private Krankenversicherung: 225€
Nun zu meinen Fragen:
1. Ist es richtig, dass mir nur 700 € zur Verfügung stehen, da ich nicht "erwerbstätig " bin ?
2. Ist es richtig, dass ich keine weitere Hilfen, wie z.B Wohngeld bekomme -da bei diesen Ämtern meine Bezüge ohne Kindergeld und PKV zur Grundlage genommen werden?
3. Ist es richtig, dass ich mich seit der Eröffnung des Verfahrens in der "Wohlfühlphase" befinde?
4. Was bedeutet der Beschluss "Vornahme der Schlussverteilung" -Was muss ich beachten? ein Termin ist auf Januar 2013 gesetzt worden...
5. Habe eventuell die Möglichkeit bei einem anderen Arbeitgeber hinzu zu verdienen, meine Landesbehörde hat mir mitgeteilt, dass ich ca 1800€ brutto dazu verdienen kann. Erspart der zukünftige AG die KV, Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung etc.?
Wie wird dann die Pfändungsgrenze berechnet- wie viel bleibt mir dann?
Ist es ratsam von einem zukünftigen AG einen Dienstwagen anzunehmen?
Habe all diese Fragen und schon versucht zu recherchieren aber kein sagt mir Genaues..
Hoffe auf Eure Unterstützung - Vielen Dank im Vorraus!!!!!!!
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Nun zu meinen Fragen:
1. Ist es richtig, dass mir nur 700 € zur Verfügung stehen, da ich nicht "erwerbstätig " bin ?
- nein. bei 2 unterhaltspflichtogen Personen und einem abzuziehenden KV Beitrag ist von 1.500 Euro Rente nichts pfädnbar.
2. Ist es richtig, dass ich keine weitere Hilfen, wie z.B Wohngeld bekomme -da bei diesen Ämtern meine Bezüge ohne Kindergeld und PKV zur Grundlage genommen werden?
- bei 1.500,- Netto gibt es wohl kein Wohngeld mehr.
3. Ist es richtig, dass ich mich seit der Eröffnung des Verfahrens in der "Wohlfühlphase" befinde?
- Nein. Die beginnt mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Die Laufzeit der Abtretung im RSB Verfahren (6 Jahre) beginnt aber rechnerisch bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
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1. Ist es richtig, dass mir nur 700 € zur Verfügung stehen, da ich nicht "erwerbstätig " bin ?
2. Ist es richtig, dass ich keine weitere Hilfen, wie z.B Wohngeld bekomme -da bei diesen Ämtern meine Bezüge ohne Kindergeld und PKV zur Grundlage genommen werden?
3. Ist es richtig, dass ich mich seit der Eröffnung des Verfahrens in der "Wohlfühlphase" befinde?
4. Was bedeutet der Beschluss "Vornahme der Schlussverteilung" -Was muss ich beachten? ein Termin ist auf Januar 2013 gesetzt worden...
5. Habe eventuell die Möglichkeit bei einem anderen Arbeitgeber hinzu zu verdienen, meine Landesbehörde hat mir mitgeteilt, dass ich ca 1800€ brutto dazu verdienen kann. Erspart der zukünftige AG die KV, Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung etc.?
Wie wird dann die Pfändungsgrenze berechnet- wie viel bleibt mir dann?
Ist es ratsam von einem zukünftigen AG einen Dienstwagen anzunehmen?
Zu 1 und 2 kann ich Dir wenig sagen, habe weder Kinder noch bin ich um Ruhestand. :wink:
Zu 3: Nein. Die WVP beginnt nach der Schlussverteilung mit Ankündigung der RSB. Noch bist Du im ganz normalen Insolvenzverfahren.
Zu 4: Sehr wahrscheinlich wird im Termin zur Vornahme der Schlussverteilung auch über die RSB und eventuelle Anträge auf deren Versagung durch Gläubiger entschieden - dann sollte man auf jeden Fall im Termin dabei sein um hier ggf. der Versagung zu widersprechen.
Zu 5: Dazu verdienen ist normalerweise immer gut - bei Rentnern aber nicht ganz einfach. Das Regelwerk ist geradezu ein Dickicht und korrekte Beratung wichtig. Verdient man zuviel hat man am Ende sogar unter Umständen weniger als vorher (!). Auf keinen Fall einen offiziellen Dienstwagen annehmen, da der geldwerte Vorteil nicht nur versteuert sondern auch in die Pfändungsberechnung mit reinfließt.
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Hallöchen,
also jede Menge gute Antworten, wie immer :thumbup:,
aaaber Keiner "bemerkt" oder sagt, bzw. berichtigt cocktail, dass das nicht "Wohlfühlphase", sondern WohlVerhaltensPhase heißt :wink:
liebe Grüße
Roja :whistle:
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Hallo,
erstmal Danke für alle Antworten.
@ Roja :Der Ausdruck Wohlfühlphase war und ist in Anführungsstrichen gesetzt... -sollte ironisch sein..
Leider hat sich noch niemand zu den ersten Fragen geäussert, weiss da jemand weiter?
viele Grüße
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Hallo cocktail,
schon klar :biggrin:, von mir auch :wink:.
liebe Grüße
Roja
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Leider hat sich noch niemand zu den ersten Fragen geäussert, weiss da jemand weiter?
- was ist denn noch unklar?
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Nun zu meinen Fragen:
1. Ist es richtig, dass mir nur 700 € zur Verfügung stehen, da ich nicht "erwerbstätig " bin ?
- nein. bei 2 unterhaltspflichtogen Personen und einem abzuziehenden KV Beitrag ist von 1.500 Euro Rente nichts pfädnbar.
Es verbleiben Ihnen so wie bisher 728,- Euro