Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Sonnenschein am 23. Februar 2009, 21:15:39

Titel: Bis wann muß ich zahlen?
Beitrag von: Sonnenschein am 23. Februar 2009, 21:15:39
Mit Eröffnungsbeschluß meines Verfahrens am 25.1.2001 (Altverfahren) habe ich regelmäßig den pfändbaren Betrag aus meinem Arbeitsverhältnis abgeführt.

Am 11.6.2004 habe ich ein Beschluss bekommen, dass die Restschuldbefreiung erteilt wird, wenn ich den Verpflichtungen nachkomme und das die Abtretung Wohlverhaltensphase gemäß 107 EGInso auf 5 Jahre festgesetzt wird.

Der Aufhebungsbescheid  ist vom 28.07.2004. 

Wann kann ich meine Zahlungen an den Treuhänder einstellen?

Vielen Dank :-)
Titel: Re: Bis wann muß ich zahlen?
Beitrag von: paps am 24. Februar 2009, 22:58:56
siehe anderen Tread.
Titel: Re: Bis wann muß ich zahlen?
Beitrag von: Sonnenschein am 25. Februar 2009, 17:14:59
Habe leider nichts gefunden, d.h. jedenfalls nicht für Altverfahren.... :neutral:
Titel: Re: Bis wann muß ich zahlen?
Beitrag von: paps am 25. Februar 2009, 22:32:07
28.07.2004 + 5 Jahre = 27.07.2009 .
Oder?