Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Sonnenschein am 23. Februar 2009, 21:15:39
-
Mit Eröffnungsbeschluß meines Verfahrens am 25.1.2001 (Altverfahren) habe ich regelmäßig den pfändbaren Betrag aus meinem Arbeitsverhältnis abgeführt.
Am 11.6.2004 habe ich ein Beschluss bekommen, dass die Restschuldbefreiung erteilt wird, wenn ich den Verpflichtungen nachkomme und das die Abtretung Wohlverhaltensphase gemäß 107 EGInso auf 5 Jahre festgesetzt wird.
Der Aufhebungsbescheid ist vom 28.07.2004.
Wann kann ich meine Zahlungen an den Treuhänder einstellen?
Vielen Dank :-)
-
siehe anderen Tread.
-
Habe leider nichts gefunden, d.h. jedenfalls nicht für Altverfahren.... :neutral:
-
28.07.2004 + 5 Jahre = 27.07.2009 .
Oder?