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Autor Thema: Neuer Job in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2127 mal)

dustin

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  • Beiträge: 1
Neuer Job in der Wohlverhaltensphase
« am: 26. März 2010, 16:08:27 »

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig.
Seit 3 Jahren befinde ich mich in privater Insolvenz. Einen Bescheid über den Beginn meiner Wohlverhaltensphase habe ich bereits vom Amtsgericht bekommen.
Nun habe ich die Möglichkeit einen neuen Job anzutreten und heute kam der Arbeitsvertrag. Ich habe beim Bewerbungsgespräch ganz offen über meine Insolvenz gesprochen und dem Arbeitgeber nichts verheimlicht. In dem Vertrag steht nun, dass ich einwilligen soll, dass mein Arbeitgeber eine Schufaauskunft über mich einholen kann. Wohlgemerkt: Ich arbeite im Büro am Telefon einer Internetfirma!, nicht bei einer Bank oder sonstigem was mit Bargeld zu tun hätte.
Ist das zulässig vom AG ?? Ich dachte es reicht, wenn er die Adresse von meinem Treuhänder bekommt und dieser würde sich ja ohnehin mit dem AG in Verbindung setzen.
Er verlangt auch ein Führungszeugnis, das verstehe ich ja noch aber die Schufaauskunft?? Wenn ich in Insolvenz bin stehe ich doch sowieso in der Schufa und alles andere geht den AG doch nichts an, meine ich. Ich vermute er wird das Arbeitsverhältnis von der Einwilligung abhängig machen, das ist sehr schade, ich würde gerne dort arbeiten, andererseits: Wo bleibt das Vertrauen??
Was soll ich machen, wisst ihr Rat??
Danke für alle Antworten.
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rookie

  • Gast
Re: Neuer Job in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 26. März 2010, 17:07:27 »

Hallo,

es ist allgemein üblich in sicherheitsrelevanten Arbeitsbereichen, bei denen mit Geld hantiert wird, eine SCHUFA zu verlangen.

Was das jetzt bei Ihnen soll, vermag ich jetzt nicht zu beurteilen.   

Geben Sie Ihm einfach das Einverständnis wenn sie dort arbeiten wollen....sie haben ja die Obliegenheit zu arbeiten. Wenn sie wegen der Schufa abgelehnt werden, haben sie ja wieder nen Nachweis für den Th, dass Sie sich redlich um Arbeit bemühen aber Aufgrund der Dinge es nicht geklappt hat.

Es gibt keine allgemeinen Verbote eine SCHUFA-Auskunft zu verlangen....sie müssen ja niemanden die Erlaubnis geben, eine solche anzufordern.

Das Thema SCHUFA kotzt mich sowieso an....für jede banale Schei**e wird schon ne Auskunft verlangt.

Wenn ich 4km weiter über die Grenze nach Ö  fahre, wissen die Banker noch nichtmal wie das geschrieben wird.

Deswegen hab ich auch mein Konto dort....scheiss Deutschland.

Gruß

Rookie 
« Letzte Änderung: 26. März 2010, 17:14:19 von rookie »
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makro

  • Gast
Re: Neuer Job in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 26. März 2010, 23:40:33 »

das Problem ist, das viele die Schufa als das Allheilmittel sehen. Wie falsch die Auskünfte sind, das sehen wir ja regelmäßig. Ich versuche jegliche Schufaanfragen zu vermeiden, ich hoffe somit zu vermeiden das auch andere Auskunfteien über die Insolvenz Bescheid wissen oder halt Firmen etc. die mich dann intern als "bösen Buben" sehen. So wenig Aufsehen wie möglich, das betrifft auch den Kontakt zum Insolvenzverwalter, je weniger desto besser. Deshalb verstehe ich den Wind den KSC hier macht nicht, er erinnert fast täglich alle daran in der Insolvenz zu stecken, bei mir weiss das nur das nähere Umfeld!
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rookie

  • Gast
Re: Neuer Job in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 27. März 2010, 12:46:56 »

KSC ist halt KSC..... :whistle:
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