Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Ratlos82 am 07. Februar 2012, 21:37:44

Titel: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: Ratlos82 am 07. Februar 2012, 21:37:44
....

Hinsichtlich des Anspruchs auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird, soweit der die Erstattung begründende Sachverhalt vor oder während dieses insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist, die Nachtragsverteilung angeordnet § 203 InsO

Steht im Beschluss. Bin in der WVP

Vielen dank
Titel: Re: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: armekirchenmaus am 08. Februar 2012, 10:27:49
Ich bin zwar kein Profi, aber ich verstehe das so, dass wenn sich die Erstattung auf den Zeitraum des laufenden Verfahrens bezieht, also es sich um Steuerzahlungen vor oder während der Verfahrensphase handelt, die Rückerstattung noch zur Insolvenzmasse gehört und somit (nach-)verteilt wird. Auch wenn sie erst in der Wohlverhaltensphase ausgezahlt wird. Wenn der Zeitraum der Steuerzahlungen in der Zeit nach dem Verfahren liegt, dürfen Sie die Erstattung behalten.
Titel: Re: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: Der_Alte am 08. Februar 2012, 18:22:30
@ armekirchenmaus:

Für eine Newbie sehr gut erklärt. Hochachtung. :thumbup:
Titel: Re: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: Ratlos82 am 03. März 2012, 16:06:34
Jetzt eine doofe frage!

Ich bin 15.02.2011 in die WVP gekommen. Lohnsteuererklärrung für 2011!

Bekommt mein TH alles? Oder nur prozentual bis zum Beginn der WVP??
habe gestern Bescheid bekommen, dort steht aber nicht, dass das Geld auf mein Konto geht, sondern dass geprüft wird ob gegenansprüche bestehen ... Was soll das??? :(

Bitte bitte ein ganz klare und einfache Antwort!!

Daaaanke
Titel: Re: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: Der_Alte am 03. März 2012, 16:19:53
Der Treuhänder bekommt anteilig für die Zeit in 2011, die das Insolvenzverfahren noch eröffnet war, also für etwa 45 Tage. Der Rest steht Ihnen zu.
Sie werden vom Finanzamt noch eine entsprechende Aufteilungsberechnung bekommen.
Titel: Re: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: Ratlos82 am 03. März 2012, 16:22:53
Sie sind der Beste! Danke :)))
Titel: Re: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: Insokalle am 03. März 2012, 17:13:02
Um die frohe Erwartung ein klein wenig zu dämpfen.
Ich vermute, das FA prüft Gegenansprüche, weil es in der WVP gegen den restlichen Steuererstattunganspruch aufrechnen kann und darf.
Titel: Re: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: Ratlos82 am 03. März 2012, 19:14:01
Bitte was bedeutet das??
Titel: Re: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: Der_Alte am 03. März 2012, 19:19:40
Wenn Sie beim Finanzamt Steuerschulden haben darf das Finanzamt die Erstattung mit den Steuerschulden aufrechnen, auch wenn es Insolvenzforderungen sind.
Titel: Re: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: Ratlos82 am 03. März 2012, 19:24:01
Hab keine Schulden beim Finanzamt... Noch nie gehabt
Titel: Re: Bitte erklârt mir diesen Satz!
Beitrag von: Der_Alte am 04. März 2012, 14:36:06
Dann wird das FA demnächst eine entsprechende Aufteilungsverfügung machen und Ihnen Ihren Teil auszahlen.