Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: prazius am 11. Juli 2012, 23:29:09
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Hallo,
meine Eröffnung war Juni 2008, bin also schon länger in der WVP.
Elternzeit meiner Frau ist bald beendet und Sie fängt wieder an zu arbeiten. Habe noch zwei Kinder, also momentan 3 unterhaltspflichtige Personen. Leben verheiratet in einem Haushalt.
Meine Frau verdient dann 200,- mehr als ich, ist also nicht mehr unterhaltspflichtig.
Frage: Was passiert mit den beiden Kindern (3 und 6 Jahre). Bleiben beide bei mir oder bekommt meine Frau eins und ich eins ?
Vielen Dank für die Antworten...
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Auch wenn deine Frau wieder anfangen würde zu arbeoten, bleibt Sie erstmal unterhaltsberechtigt, Verdienst erstmal egal! Der TH kann bei Gericht einen Antrag stellen, damit deine Frau raus fällt, aber das muss er erstmal machen. Solange das Gericht nichts anderes beschließt, bleibt Sie unterhaltsberechtigt! Der TH hat hier nichts zu melden.
Deine beiden Kinder bleiben auf jeden Fall unterhaltsberechtigt und zwar für dich und deine Frau, da wird nicht, wie etwa auf der Lohnsteuerkarte, geteilt :wink:
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Und man ist in der WVP nicht verpflichtet, dem TH mitzuteilen, dass die Frau wieder arbeitet.