Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: horst69 am 29. Mai 2012, 14:31:28
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Hallo an alle!
Ich habe mal ne Frage:
Ein Bekannter von mir ist in der WVP und möchte sich jetzt selbstständig machen. Bis jetzt war er unterhaltsberechtigt seiner Frau gegenüber. Seine Frau ist ebenfalls in der WVP.
Fällt er nun automatisch als unterhaltsberechtigter bei seiner Frau raus und wird Ihr deswegen automatisch mehr gepfändet ??
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Nein, aus der Unterhaltsberechtigung kann man nur herausfallen, wenn das Gericht auf Antrag z.B. des Treuhänders dieses feststellt. Dabei ist die Höhe des Einkommens und die Sichtweise des Gerichts ausschlaggebend. Ab einem Einkommen von etwa 600 € dürfte die Wahrscheinlichkeit steigen, dass ein entsprechender Beschluss gefällt wird.
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Danke für die Antwort.
Das ist soweit ja klar, aber wie wird erfahrungsgemäß bei selbstständigen gerechnet ?!?
Man kann ja nicht sagen, das wenn z.B. 1000€ im Monat auf dem Konto eingehen, das man dieses Geld für sich hat. Würde das Gericht die Kosten der selbstständigkeit berücksichtigen?
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Letztlich dürfte der Gewinn ausschlaggebend sein.
Aber wie bereits durch der Alte vermerkt, kommt es immer auf die Sichtweise des Richters an.Insbesondere wenn um solche Themen wie Rücklagen, Abschreibungen oder Anschaffung von Betriebsgegenständen geht.