Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tawi am 04. Januar 2009, 16:22:15
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Hallo,
ich hätte gerne eine Frage beantwortet und zwar folgende:
1. Ist es richtig, dass der Bonus von 10% im 5. Jahr und der von 15% im 6. Jahr am Ende des Verfahrens ausgezahlt wird????
2. Ich gehe davon aus, dass nur die letzten 2 Jahre für diesen Bonus angerechnet werden.
Für eine Beantwortung wäre ich sehr dankbar.
Gruß
tawi
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Generell rechnen die Jahre ab Aufhebung des Verfahrens!
Es handelt sich bei dieser Regelung aber noch um ein Relikt aus der Vorgängerordnung.
Auszuzahlen ist, wenn überhaupt möglich, mit der jährlichen Abrechnung des TH; nach Abzug der TH- und Verfahrenskosten.
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Herzlichen Dank für die Antwort.
Ich wusste nicht, dass sich dieses geändert hat. Also vergesse ich einfach diesen Bonus.
Gruß
tawi