Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Schuldenheini am 12. Juni 2013, 10:34:23
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Ich habe eine Auszahlung über 75€ von meiner gesetzlichen KK bekommen.
Beim TH melden ??
Weiss nich obs als Einkommen zählt.
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Freuen Sie sich darüber, denn in der WVP müssen Sie solche Einkünfte nicht mehr an den TH abführen.