Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: floh11111 am 08. Februar 2010, 19:34:27

Titel: Bonuszahlung (Berechnung der Pfändung)
Beitrag von: floh11111 am 08. Februar 2010, 19:34:27
Hallo zusammen,

Ich bin jetzt nach fast 3,5 Jahren inso seit 10/2009 in der WPV.


kurze frage zu der Berchnung von erhaltener Geschäfts (Bonus ) Sonderzahlung.

Muß ich diese Bonuszahlung auf mein Gehalt addieren und dann laut Tabelle den Pfändungsbetrag nehmen, oder kann ich den Bonus behalten??

Wo wir gerade bei Bonus sind -   Wann und mit welchem Prozedere wird der WVP Bonus gezahlt ( muss ich den TH anschreiben damit ich die Zahlung erhalte oder kommt das automatisch? oder ziehe ich das von der Pfändungs tabelle monatlich ab? )

Ich weis das sind viele Fragen , aber die brennen mir echt unter den Nägeln...... :Oh_no:


Danke

Titel: Re: Bonuszahlung (Berechnung der Pfändung)
Beitrag von: Thommy_81 am 09. Februar 2010, 14:09:49
Hallo Floh !

So wie ich die Sache sehe, darfst du den Bonus nicht komplett behalten !

Es ist, obwohl es eine Sonderzahlung ist, Einkommen !

Spreche mit deinem TH, der wird dir sagen was über bleibt vom Boni !

Alles wird er nicht behalten, aber die genaue Berechnung kann ich dir nicht nennen.

Gruß  Thommy
Titel: Re: Bonuszahlung (Berechnung der Pfändung)
Beitrag von: floh11111 am 09. Februar 2010, 16:57:32
Danke für die Antwort, hatte gehofft das es in der WVP anders ist.

vg Floh