Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: floh11111 am 08. Februar 2010, 19:34:27
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Hallo zusammen,
Ich bin jetzt nach fast 3,5 Jahren inso seit 10/2009 in der WPV.
kurze frage zu der Berchnung von erhaltener Geschäfts (Bonus ) Sonderzahlung.
Muß ich diese Bonuszahlung auf mein Gehalt addieren und dann laut Tabelle den Pfändungsbetrag nehmen, oder kann ich den Bonus behalten??
Wo wir gerade bei Bonus sind - Wann und mit welchem Prozedere wird der WVP Bonus gezahlt ( muss ich den TH anschreiben damit ich die Zahlung erhalte oder kommt das automatisch? oder ziehe ich das von der Pfändungs tabelle monatlich ab? )
Ich weis das sind viele Fragen , aber die brennen mir echt unter den Nägeln...... :Oh_no:
Danke
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Hallo Floh !
So wie ich die Sache sehe, darfst du den Bonus nicht komplett behalten !
Es ist, obwohl es eine Sonderzahlung ist, Einkommen !
Spreche mit deinem TH, der wird dir sagen was über bleibt vom Boni !
Alles wird er nicht behalten, aber die genaue Berechnung kann ich dir nicht nennen.
Gruß Thommy
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Danke für die Antwort, hatte gehofft das es in der WVP anders ist.
vg Floh