"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Bonuszahlung -durchhalteprämie  (Gelesen 4096 mal)

dari75

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Bonuszahlung -durchhalteprämie
« am: 16. Februar 2011, 10:49:27 »

Hallo



In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des xxx ist dem Schuldner durch Beschluss vom 16.07.2007 die Restschuldbefreiung angekündigt worden (Laufzeit: 6 Jahre ab 28.07.2006).

Meine Frage

Ab wann kann ich mit diese angebliche Bonuszahlung im 4 und 5 Jahr rechnen ,(durchhalteprämie)


mfg
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Bonuszahlung -durchhalteprämie
« Antwort #1 am: 16. Februar 2011, 16:57:08 »

Ab 01.08.2011
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

dari75

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Re: Bonuszahlung -durchhalteprämie
« Antwort #2 am: 17. Februar 2011, 10:21:00 »

Danke papst

Meine TA sagte auch am 1.8.2011 wäre es dann volle 4 Jahre seit Aufhebung aber das Geld die 10% bekomme ich sogesehen erst wenn die ganze 4 Jahren vorüber sind also ab anfang des 5 Jahre bekommen ich rückzahlung für die 4 Jahr die 10 % ist das so richtig ?
Ich dachte gleich nach 4 Jahr bekomme ich das Geld.

Wenn das wirklich so stimmt das bringt mir dann auch nichts weil im  April 2012 ist meine INSO fertig ( vorzeitig abgelöst ) anstadt bis Juli 2012
Gespeichert
 

tomwr

Re: Bonuszahlung -durchhalteprämie
« Antwort #3 am: 17. Februar 2011, 16:11:11 »

Was hast denn Du für eine Zeitrechnung ?

Gehen wir mal davon aus, dass die Aufhebung des Insolvenzverfahrens kurz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung erfolgt ist (letztlich ist das Datum der Aufhebung massgebend), so sind nach meinem Kalender vom 01.08.2007 bis 01.08.2011 exakt 4 Jahre vergangen, 4 volle Jahre. Oder was ist mit "wenn die ganzen 4 Jahre vorüber sind" gemeint ?

Zitat
Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen.

Also im 5. Jahr gibts 10% der in dem Jahr abgeführten Beträge zurück, ein 6. Jahr kommt nicht mehr zum Tragen. Im Gesetz ist nicht ausdrücklich geregelt wann die Beträge an den Schuldner zurückgeführt werden, das kann m.E. monatlich erfolgen aber kann genauso gut am Ende des 5. Jahrs erfolgen.

Es gibt die 10% übrigens nur von dem was im 5. Jahr abgeführt wird, nicht von der Gesamtsumme die man in den ganzen 5 Jahren abgeführt hat.
Gespeichert
 

dari75

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Re: Bonuszahlung -durchhalteprämie
« Antwort #4 am: 17. Februar 2011, 17:05:26 »

Was hast denn Du für eine Zeitrechnung ?

Gehen wir mal davon aus, dass die Aufhebung des Insolvenzverfahrens kurz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung erfolgt ist (letztlich ist das Datum der Aufhebung massgebend), so sind nach meinem Kalender vom 01.08.2007 bis 01.08.2011 exakt 4 Jahre vergangen, 4 volle Jahre. Oder was ist mit "wenn die ganzen 4 Jahre vorüber sind" gemeint ?

Richtig

Zitat
Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen.

Also im 5. Jahr gibts 10% der in dem Jahr abgeführten Beträge zurück, ein 6. Jahr kommt nicht mehr zum Tragen. Im Gesetz ist nicht ausdrücklich geregelt wann die Beträge an den Schuldner zurückgeführt werden, das kann m.E. monatlich erfolgen aber kann genauso gut am Ende des 5. Jahrs erfolgen.

Es gibt die 10% übrigens nur von dem was im 5. Jahr abgeführt wird, nicht von der Gesamtsumme die man in den ganzen 5 Jahren abgeführt hat.

Am 1.8.2011 sind es exakt 4 jahre vorbei seit Aufhebung das heiß am 1.8.2012 würde ich 10% duchhaltprämie erhalten berechnet wird nur die Summe was im im 5 ganze Jahr eigesamelt geworden ist

Ist das so richtig ?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Bonuszahlung -durchhalteprämie
« Antwort #5 am: 17. Februar 2011, 18:23:00 »

Fast.
Von den Beträgen sind. m.E. noch die offenen TH- und Gerichtskosten vorab zu begleichen.

Die Auszahlung erfolgt mit der jährlichen Verteilung an die GL.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

bertino

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Bonuszahlung -durchhalteprämie
« Antwort #6 am: 17. Februar 2011, 21:15:57 »

Guten Abend dari75,

Zitat
das heiß am 1.8.2012 würde ich 10% duchhaltprämie erhalten berechnet wird nur die Summe was im im 5 ganze Jahr eigesamelt geworden ist

Ist das so richtig ?

Ich denke die Tippfehler - gibt es übrigens auch in fast allen meinen eigenen Beiträgen - nicht direkt erkennen lassen, ob Sie mit "im 5 ganze Jahr" wirklich "in ganzen 5 Jahren" oder "im ganzen 5. Jahr" meinen. Denn nur das Letztere, wie tomwr zutreffend angedeutet hat, ist korrekt.

Übrigens, bei TH- und Gerichtskosten ist die Betohnung von paps auf "noch die offenen" sehr wichtig. Denn die Prämie ist nicht um die TH-Vergütungen, die im selben 5. Jahr anfallen, zu kürzen.

Auf der anderen Seite gilt nach § 292 I 5 folgendes (http://dejure.org/gesetze/InsO/292.html):
Zitat
Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.

Das ist eine Einschränkung für Abführung der Verfahrenskosten aus der Prämie einerseits, und eine Beschränkung der Prämie gemäß § 115 I ZPO andererseits.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 17. Februar 2011, 22:15:39 von bertino »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz