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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........  (Gelesen 3955 mal)

retala1

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Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« am: 07. August 2010, 08:54:18 »

Hallo zusammen,

ich brauche mal wieder dringend eure Hilfe. Am 23.07.2010 endete die WVP, Abschlußbericht des TH ging ans Gericht. Auf der Gläubigerliste steht u.a. die LBS mit einer Forderung aus einem alten Bausparvertrag. Da mein Mann arbeitslos ist und wir zur Zeit bald nicht mehr wissen, wie wir hier alles bezahlen sollen, haben wir unseren bestehenden und auch beim TH damals angegebenen Bausparvertrag gekündigt. Ich weiß, wir hätten auf jeden Fall das Schreiben vom Gericht über das Ende abwarten müssen, war ganz klar zu früh.......... So, nun aber zum Problem, gestern haben wir dann bei der LBS nachgefragt, wann die Auszahlung des Vertrages erfolgt, da sagt uns die Rechtsabteilung, dass der Bausparvertrag zur Ablösung des im Gläubigerverzeichnis stehenden alten Bausparvertrages intern verrechnet wird  :shock:
Wir haben sofort beim TH angerufen, die Sachbearbeiterin hat uns nur angepamt, sie wäre nicht mehr zuständig und wir sollen den Beschluß vom Gericht abwarten.
Darf die LBS tatsächlich verrechnen und sich nun alles einstreichen??? Der Vertrag war beim TH ja angegeben! Das kann doch nicht wahr sein, oder? Dann hätten wir die LBS damals gar nicht auf die Gläubigerliste setzen müssen!
Bitte, alle Experten vor   :wink:, wir wissen im Moment echt nicht mehr weiter und keiner kann uns wirklich weiterhelfen!!!

Im Voraus schonmal ein herzliches Danke für eure Antworten!!!!

LG
Tanja
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Insokalle

Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #1 am: 07. August 2010, 11:05:29 »

Meiner Meinung nach ist die Aufrechnung möglich und zulässig, § 301 InsO.

In der Literatur findet man deshalb auch vielfach folgendes: Der Gläubiger kann aufrechnen, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden hat.

Nach Ihrem Beitrag scheint dies der Fall zu sein.
Aber Sie können sich natürlich trotzdem auf einen Rechtsstreit einlassen und Sie sollten es auch prüfen lassen.
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retala1

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Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #2 am: 07. August 2010, 20:19:29 »

Aber im Grunde kassiert die LBS ja dann doppelt, den Anteil des pfändbaren Einkommens und jetzt nochmal, das kann doch nicht richtig sein???? Die Chancen bei einem Rechtsstreit ? Wahrscheinlich nicht so hoch, wer sollte das prüfen und vor allem wie lange würde so ein Prozess dauern..........
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Insokalle

Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #3 am: 08. August 2010, 11:37:49 »

Ihre Schlussfolgerung ist ein Trugschluss !!! Man kann einem Gläubiger wohl kaum ohne Grund sein Aufrechnungsrecht verwehren. S. nur die Rechtsprechung im Steuerrecht.

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retala1

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Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #4 am: 08. August 2010, 12:37:28 »

Warum bekommt man dann keine Information, dass es dieses Aufrechnungsrecht gibt?
Wenn wir den Bausparvertrag nach Erhalt des gerichtlichen Beschlusses über das Ende der Inso abgewartet hätten, hätte die LBS dann auch aufrechnen dürfen? Ich gestehe jedem Gläubiger seine Rechte zu, aber es ist trotz allem sehr ärgerlich! Es heißt, man darf während der WVP von dem nach Abzug der Pfändung übrigen Geld wieder etwas ansparen, was einem dann auch gehört, aber ein Bausparvertrag gehört dann nicht dazu. Dann hätten wir das Geld lieber auf ein Konto einbezahlt und keinen Vertrag abgeschlossen, das meine ich damit, dass es keine Informationen über dieses Aufrechnungsrecht gibt! Im Grunde haben wir dann ja nichts vom Ende der INso, wenn die Gläubiger danach dann doch noch Rechte haben, oder?
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paps

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Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #5 am: 08. August 2010, 15:58:46 »

Wann wurde denn der Vertrag abgeschlossen?
Während der WVP?
Dann dürfte ja zu Beginn noch keine Aufrechnungslage entstanden sein.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

retala1

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Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #6 am: 08. August 2010, 16:18:48 »

Der Vertrag wurde vorher abgeschlossen.
Im Insolvenzratgeber habe ich nun folgenden Satz gefunden:
"Auch kann ein Gläubiger, dessen Forderung sich gegen das freie, nicht zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners richtet, nicht mit Schulden gegenüber der Insolvenzmasse aufrechnen. In diesen Fällen würde der Gläubiger nämlich wesentlich vorteilhafter stehen als ohne das Insolvenzverfahren." Und genau das ist ja nun mein eigentliches Problem, würde die LBS sich nicht mit der Aufrechnung besser gegenüber den anderen Gläubigern stellen? Und müßte nicht jetzt der gekündigte Bausparvertrag dann eher an den TH gehen wegen einer Nachverteilung?
Es ist nunmal so, dass wir die LBS so wie die Sachlage jetzt aussieht überhaupt nicht in die Gläubigerliste hätten aufnehmen müssen. Hätten wir bei Abschuß des neuen Bausparvertrages ein Schreiben bekommen, dass bei Fälligkeit oder Kündigung des Vertrages aufgerechnet wird, wäre die Sachlage ganz anders gewesen. Meine Denkweise geht ja bisher: Die LBS bekommt den Quotenanteil während der Wohlverhaltensphase. Wenn der Beschluß vom Gericht kommt, hat die LBS keine Ansprüche mehr?! Oder wäre das auch falsch, dürfte sie auch kassieren, wenn wir den Beschluß abgewartet hätten?
Grundsätlich gilt für mich natürlich, dass in den 6 Jahren alles von unserer Seite getan wird, dass die Gläubiger zufrieden sind, wir sind nicht in die Insolvenz geraten, weil wir teuer Autos, Reisen oder sonstwas gekauft haben, sonder wegen der Insolvenz unseres kleinen Handwerkbetriebs. Es soll um Gottes Willen nicht so rüberkommen, als ob ich mich vor irgendwas drücken will, aber es muß doch auch irgendwann mal Schluß sein. Und ich dachte, nach der Inso wäre es ein Neuanfang.........
Tut mir leid, dass ich euch so nerve, aber wie schon gesagt, die Sachbearbeiterin unseres TH gibt uns keine Auskünfte mehr.
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makro

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Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #7 am: 08. August 2010, 16:53:06 »

ich dachte auch das Gläubiger aufrechnen könnten, bei mir gab es folgendes:

2 Geschäftskonten bei einer Bank

Kontostand bei Eröffnung:

Konto 1: ca. +3000,- als Guthaben
Konto 2: ca. -5000,- im Soll

Die Bank hatte dann die beiden Salden verechnet und die Differenz (2000,-) zur Tabelle angemeldet. Mein Insolvenzverwalter hat diese Maßnahme angefechtet und die Bank musste die verechneten 3000,- rausrücken. Somit stehen die jetzt mit 5000,- in der Tabelle und das Guthaben, die 3000,- gehört der Masse. Ich finde es zwar merkwürdig, aber habe gegen solche Dinge ja keinen Einfluss, das hat ja der Verwalter gemacht.
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Insokalle

Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #8 am: 08. August 2010, 19:23:27 »

Vielleicht läuft mein Grips sonntags noch langsamer als sonst, aber irgendwie scheint Ihr wundervolles Zitat überhaupt nicht Ihr Problem zu betreffen.

Noch einmal: Die Aufrechnung zu erklären, ist das gute Recht eines jeden Gläubigers. Es stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Wie oft man diesen Mist immer wieder lesen muss.

Wenn auf der einen Seite eine Verbindlichkeit steht und auf der anderen Seite ein Guthaben, dann müssen doch die Alarmglocken läuten. Was ich nicht verstehe ist, warum die LBS nicht gleich das Guthaben gezogen hat.
Außerdem war die LBS richtigerweise in die Gläubigerliste aufzunehmen.
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retala1

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Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #9 am: 08. August 2010, 19:40:45 »

@insokalle
Menschen, die hier nach Rat fragen sollte man nicht gleich mit ironischen Aussagen zutexten. Was soll man ihrer Meinung nach tun, wenn Gläubiger einem Paragraphen um die Ohren hauen und der TH keine Auskünfte mehr gibt???? Bisher dachte ich, dass solche Foren wie dieses hier genau dafür da ist, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen. Fragestellungen als "Mist" zu bezeichnen finde ich ziemlich hochmütig! Natürlich gibt es diese Aufrechnung, aber in §96 InsO sind deutliche Ausnahmen beschrieben. Und wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, unser TH hat uns am Anfang der Inso ganz klar zu verstehen gegeben, dass es diesen gibt und kein Gläubiger "bevorzugt oder besser gestellt" werden darf!
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lucca_m

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Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #10 am: 09. August 2010, 07:32:59 »

Bevor Sie hier pampig werden, sollte Sie sich die Frage stellten, wieso Sie unwissend und offensichtlich ohne Vorbereitung damals in die Insolvenz gegangen sind.

Regel 1: Der TH ist nicht Ihr Berater oder Anwalt. Auskunfte, die er erteilt sind freiwillig und nicht bindend.

Regel 2: Alle Gläubiger kommen zur Tabelle. Da können keine herausgenommen werden.

Regel 3: Gläubiger dürfen mit Guthaben aufrechnen. Neues guthaben nie bei einem Insolvenzgläubiger ansparen
..
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Regel N: Seien Sie froh, dass sich echte Experten auch Sonntags die Zeit nehmen über Ihren "Mist" nachzudenken und qualifizierte Antworten zu geben!
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Insokalle

Re: Brauch mal wieder eure Hilfe!!! Bausparvertrag...........
« Antwort #11 am: 09. August 2010, 15:24:28 »

Was wieder zu meinem ersten Beitrag führt.
Den Rest hätte ich mir dann tatsächlich sparen können aber elementare Defizite regen mich immer auf. Zum Glück war hier das Wetter am Sonntag schlecht.
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