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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Brief vom Amtsgericht:  (Gelesen 6274 mal)

Frank Ehrlich

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Brief vom Amtsgericht:
« am: 05. November 2008, 20:54:19 »

Anbei eine Abschrift eines Briefes, am Ende ein paar Fragen:

Amtsgericht XXX
Insolvenzgericht
Geschäftsnummer 10 IN XXX/XX

Beschluß

In dem Restschuldbefreiungsverfahren

desXXXX XXXX, geb. XXXX, XXXXX  X, 65XXX XXXXXX
ehemaliger Gesellschafter Fa. XXXX-Bau GbR,

Treuhänder : Rechtsanwalt U. M XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Dem Schuldner wird gemäß § 300 InsO Restschuldbefreiung erteilt.
Die laufzeit der Abtretungserklärung endete am 24.10.2008. Das Amt des Treuhänders und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit der Rechtskraft dieser Entscheidung

Gründe:

Dem Schuldner ist Antragsgemäß Restschuldbefreiung zu erteilen. Es sind keine Gründe für eine Verletzung von Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode bekannt geworden und kein ANtrag auf Versagen der Restschuldbefreiung gestellt worden.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in §302 InsO aufgeführten Forderungen.

XXXXX
Rechtspflegerin

Ausgefertigt mit Stempel

Dann eine Aufstellung von Summen als Vergütung für dem Treuhänder. Am Ende eine Restvergütung i.H.v. ~ 200 Eur.

Text weiter:
Dem Treuhänder wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Masse zu entnehmen.


JETZT DIE FRAGEN

1. Was bedeutet dieser Brief für mich, ist die Insolvenz jetzt rum?

2. Es gibt, wie ich während wohlverhaltensperiode feststellen musste, Gläubiger aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung, die ich nicht in die Gläubigerliste aufgenommen habe, weil ich nichts von ihnen wusste. Die Insolvenz wurde öffentlich bekannt gemacht (sogar meine Nachbarn haben mich angesprochen, da sie es in der Zeitung gelesen haben) Können diese jetzt ihre Forderungen geltend machen.

3. Welche Forderungen sind nach §302 ausgenommen?

4. Muss ich die Restvergütung jetzt noch zahlen?

5. Was ist mit Schufaeinträgen

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Ich würde gerne mal zur Feier, wenn es endlich rum ist, eine Pizza bestellen mit meiner Familie. Wann darf ich

« Letzte Änderung: 06. November 2008, 00:28:38 von Frank Ehrlich »
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smallville

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Re: Brief vom Amtsgericht:
« Antwort #1 am: 05. November 2008, 21:06:34 »

Ich interpretiere das so:

1. Was bedeutet dieser Brief für mich, ist die Insolvenz jetzt rum?

Ja

2. Es gibt, wie ich während wohlverhaltensperiode feststellen musste, Gläubiger aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung, die ich nicht in die Gläubigerliste aufgenommen habe, weil ich nichts von ihnen wusste. Die Insolvenz wurde öffentlich bekannt gemacht (sogar meine Nachbarn haben mich angesprochen, da sie es in der Zeitung gelesen haben) Können diese jetzt ihre Forderungen geltend machen.
Diese Gläubiger sind auch erfasst -sprich von der RSB mit erfasst

3. Welche Forderungen sind nach §302 ausgenommen?
§ 302 Ausgenommene Forderungen
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
 1.  Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte.
2.  Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners;
3.  Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.


4. Muss ich die Restvergütung jetzt noch zahlen?
Ja

5. Was ist mit Schufaeinträgen
Bleiben noch 3 Jahre an dir kleben bzw. der Eintrag das RSB erteilt wurde und ersichtich ist dass Du Insolvenz hattest

Sollte ich falsch liegen werden unsere Mods das korrigieren  :wink:

Herzlichen Glückwunsch   :wow:  :juchu:

lg
small
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Feuerwald

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Re: Brief vom Amtsgericht:
« Antwort #2 am: 05. November 2008, 22:11:47 »



4. Muss ich die Restvergütung jetzt noch zahlen?
Ja

-> das ist unklar, denn

"Text weiter: ... Dem Treuhänder wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Masse zu entnehmen"

Wenn noch etwas im Topf der Masse ist, bspw. aus den eingezogenen pfändbaren laufenden Bezügen, wird sich der TH daraus bedienen. Dann ist nichts mehr zu bezahlen.

 

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jafern

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Re: Brief vom Amtsgericht:
« Antwort #3 am: 05. November 2008, 22:48:46 »

Auch von mir herzlichen Glückwunsch und  :welcome_group: im Club  :wink: !

Ich würde nur bei Gelegenheit mal Deinen Klarnamen aus dem Thread entfernen, bzw. ihn gar nicht erst als Usernamen nutzen...

Wer weiß, auf was für Ideen so manch "alter" Gläubiger kommen könnte  :rtfm:

VG
José
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

Frank Ehrlich

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Re: Brief vom Amtsgericht:
« Antwort #4 am: 06. November 2008, 00:36:12 »

Das klingt ja so, als könnte ich die Pizza bestellen.... :juchu:

Leider kann ich meinen Forumsnamen nicht ändern

Die von TH eingezogen Summen liegen hoher als der angegeben Restbetrag, damit wird das, so wie ich es verstehe, daraus genommen. Da die Restvergütung nur ein Zehntel der Masse beträgt, die der Treuhander laut diesem Beschluß noch hat, kann ich mit einer Überschußrückzahlung rechnen? (Habe eben sowas in einem anderen Threat so verstanden)

Nur mal, um es wirklich zu begreifen: Bin ich wirklich alle Schulden los, die vor Insolvenzeröffnung anstanden. Egal ob tituliert, mit Offenbarungseid, oder sonstige Forderungen? z. B. sind einige meiner Glubiger Krankenkassen. Können diese noch Forderungen nach RSB aus unerlaubten Handlungen geltend machen und welche Handlungen wären dies (auch aus einem anderen Threat)

Wann ist dieser Beschluss eigentlich rechtskräftig?

Danke für die Glückwünsche, irgendwie kann ich das ganze noch nicht begreifen. Frei nach dem Motto: "Und wo ist der Haken an der Sache?"
« Letzte Änderung: 06. November 2008, 01:15:57 von Frank Ehrlich »
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ThoFa

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Re: Brief vom Amtsgericht:
« Antwort #5 am: 06. November 2008, 12:50:46 »

Hallo,

Sie sind nicht einen Euro los.

 :Oh_no: :Oh_no:

Und jetzt aufhören zu zittern.  :wink:

Die Fordeungen bestehen durchaus noch, sie sind nur nicht mehr eintreibar. Sollten Sie jetzt also aus Versehen an einer Ihrer Gläubiger etwas zahlen, sind diese dazu berechtigt dieses Geld zu behalten.

Wenn Krankenkassen für Sozialbeiträge Ihre Forderungen aus unerlaubte Handlung angemeldet haben und Sie dem nicht widersprochen haben, dann sind diese Forderungen auch wieder eintreibbar.

MfG

ThoFa

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