Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: DreamTheater am 13. März 2012, 15:25:17
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Guten Tag zusammen, habe heute einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Kann mit der Formulierung nichts anfangen... "In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung des....... Treuhänder....wird hinsichtlich der Ansprüche auch Erstattung von Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag aus dem Veranlagungsjahr 2010 die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Wer kann das für mich übersetzen? :dntknw:
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Hallo,
die Steuererstattung für das Jahr 2010 wird vollumfäglich zur Masse gezogen und gehört nicht Ihnen. Für das Jahr 2011 dürfen Sie dei Erstattung wieder behalten.
Gruß,
Doktor Mabuse
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Hallo Doktor Mabuse, danke für die rasche Antwort. Sowas hatte ich schon vermutet, war mir aber nicht sicher. :thumbup: